Zausel
Hi Fin,
danke für den Beitrag. Den Laminat habe ich für kleines Entgeld vom Vormieter übernommen. Der Mietvertrag sagt, dass alle Bodenbeläge bei Auszug raus müssen. Deshalb meine frage / meine Bedenken.
Andererseits habe ich die Übergabe nicht mit dem Vermieter, sondern mit dem Vormieter gemacht, d.h. ich habe die Wohnung ja eigentlich mit Laminat übernommen und würde sie im eben im gleichen Zustand übergeben, oder ????
Susanne
Nein, denn offensichtlich ist doch im Mietvertrag alles geregelt.
Der Vermieter hat bei Einbauten ein Recht auf Rückbau, selbst wenn vertraglich nicht festgelegt. Da Sie das Laminat vom Vormieter übernommen haben, ist es Ihr Eigentum, dass Sie nach Auszug mitnehmen können. Gleichzeitig ist in Ihrer Vereinbarung mit dem Vermieter (Mietvertrag) festgelegt, dass er es nicht übernehmen möchte und Sie es demnach bei Auszug ausbauen.
Tomas
Hallo,
und nicht vergessen - die Türen dürften wg. des Laminats gekürzt sein. Das bedeudet - der Vermieter / Eigentümer hat Anspruch auf Ersatz.
Beim nächsten Wohnungswechsel vorher schlau machen und alles, jede kleine Macke und Besonderheit, schriftlich fixieren.
Leider, aber ich habe auch schon Lehrgeld bezahlt.
Gruß
Tomas