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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo wir haben in unserem 8 Parteien Haus einen selbsternannten Blockwart eine ältere Dame und ihr Lebensgefährte.
Hier werden Kinder bedroht durch Fenster in die Stuben gespäht in den Keller hinterhergelaufen und und und
Das alles ist seit Jahren bekannt undnichtspassiert.
Jetzt wollen wir Mieter unszusammentunund mitMietminderung drohen.
Geht das?
Hier zihen seit 11 Jahren ständig Familien aus....
Lg Jula
Stichwörter: ganzes + haus + nachbarn + tyranisieren

3 Kommentare zu „Nachbarn tyranisieren ganzes Haus”

Der_Mario Experte!

Hallo Jula.

Drohen könnt Ihr damit, ob eine Mietminderung allerdings berechtigt wäre, kann ich so nicht beurteilen. Ihr solltet mal zu Eurem örtlichen Mieterverein gehen und Euch diesbezüglich beraten lassen. Je nachdem, wie intensiv die Bedrohung ist, wäre eine leichte Mietminderung durchaus denkbar.

Abgesehen davon ob sie berechtigt wäre oder nicht: Wenn ich Dich richtig verstehe, geht das seit 11 Jahren so. Vor allem die Mieter, die schon mehrere Jahre dort wohnen, dürften bei einer möglichen Mietminderung Probleme bekommen, da sie das bisher ohne Minderung hingenommen haben. Sowas nennt man dann "Pech gehabt" bzw auf Juristen-Deutsch "Verwirkung".

Was Ihr aber auf jeden Fall tun solltet: Führt ein Protokoll, in dem Ihr genau auflistet, wer wann wo wie von wem bedroht oder belästigt wird. Fügt eine Kopie davon Eurem Schreiben an Euren Vermieter bei und nehmt auch eine Kopie zu Eurem Gespräch beim Mieterverein mit.

katsukun

Hallo,

ich denke, dass das was diese Mieter machen, schon strafbar ist. Insbesondere darf man niemand drohen, das ist eigentlich immer Nötigung. Genauso kann man nicht beliebig herumschnüffeln und hineinschauen, auch als Nachbar. Das ist dann eventuell Hausfriedensbruch. Meine Wohnung gehört schließlich mir und nicht meinen Nachbarn, der hat da nichts zu suchen.

Ich würde diesen Nachbar das erstmal ganz ruhig sagen. Wenn das nichts hilft, eventuell eine Anzeige. Auch wenn eine Strafanzeige nicht in Frage kommt, dann ist immer noch eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung möglich. Dazu braucht man dann aber einen Anwalt. Es könnte allerdings sowieso sinnvoll sein, einen hinzu zuziehen denke ich.

Nicht unterkriegen lassen!

Ghostraider Experte!

Zuerst ist bevor an eine Mietminderung gedacht wird der Vermieter schriftlich zu benachrichtigen, also der Schaden zu melden.Dem Vermieter muss die Möglichkeit gegeben werden die besagten Mieter anzuschreiben oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen.
In diesem Schreiben an den Vermieter sollte dann eine Frist gesetzt werden.(14 Tage)
Danach oder auch gleichzeitig sollte alles schriftlich protokolliert werden was so da passiert. Für Lärm ein Lärmprotokoll, für Beleidigungen Tag Uhrzeit wenn auch Zeugen usw.

Sollte von der Vermieterseite bis Fristablauf sich nichts tun würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit diesem eine Mietminderung durchsprechen und durchführen. Bitte nicht allein eine Mietminderung ansetzen, da, wenn dort Fehler drin sind diese schlimme Folgen haben können.

Gruß
Ghostraider

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