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Klaus_K hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

nachdem in den letzen Wochen bei meinem Vater (89) die Diagnose Demenz erstellt wurde,
kam er nach einem Klinikaufenthalt direkt in eine Kurzzeitpflege.
Seine allein bewohnte Wohnung kann er nicht wieder nutzen, da er mittlerweile umfängliche
Betreuung benötigt. Davor wurde er über Jahre 2 – 3 mal wöchentlich von der Familie besucht, und von uns wurden die anfallenden Haushaltsarbeiten erledigt, da er dieses alleine nicht konnte.
Die Diagnose Demenz gab es jedoch noch nicht.
Die Einweisung in eine Pflege kam recht kurzfristig.

Aufgrund des o.g. Grundes haben wir seine Mietwohnung außerordentlich zu Ende Oktober
gekündigt.

Die außerordentliche Kündigung wurde abgelehnt.!

Textlich heißt es :

…. Wir sind der Auffassung, dass die Demenz Ihres Vaters ein schleichender und absehbarer Prozess ist. Es liegt also kein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, der durch ein nicht vorhersehbares Ergebnis eingetreten ist. Somit ist auch die Miete bis …. 31.12.09 zu zahlen. ….

Ist dieses so richtig ?
Wer hat solche Erfahrungen auch schon einmal gemacht ?
Gibt es eine Möglichkeit trotzdem vorher das Mietverhältnis zu beenden ?

Gibt es eine rechtliche Grundlage die Kündigung zu erwirken ?

Gruß
Klaus

1 Kommentar zu „Außerordentliche Kündigung wg. Demenz abgelehnt.”

Berthelstal Experte! 03.10.2009 23:32

Ich sehe für eine außerordentliche Kündigung keinen Spielraum. Eine Einweisung in ein Pflegeheim ist kein Grund hierfür.

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