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Vorformulierter notarieller Vertrag als AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt, das heißt einseitig auferlegt. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs sind Vertragsbedingungen bereits dann für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist.
Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber eines noch zu errichtenden Hauses der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft und der Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, benachteiligt den Vertragspartner in unangemessener Weise und ist daher unwirksam.
Urteil des BGH vom 27.09.2001
VII ZR 388/00
NJW 2002, 138
MDR 2002, 27
Betriebs-Berater 2002, 66