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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben im April 2004 einen auf 4 Jahre befristeten Vertrag abgeschlossen. Die Befristung ist nicht Bestandteil des Vetrages, sondern in einer Anlage beinhaltet. Es ist KEIN Befristungsgrund angegeben. Unser Vermieter meint aber, dass nach einem Beschluss von 2004 dieser auch nur bei Verträgen größer 4 Jahren gilt.
Stimmt das?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

0 Kommentare zu „Befristungsgrund bei Zeitmietverträgen”

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