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Katharina73 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

meine Geschichte dauert nun leider schon 2 Jahre an. Damals bin ich aus einer Wohnung ausgezogen, habe alles, wie im Vertrag festgehalten mit spezieller Silikatfarbe (teuer) gestrichen, den Boden (Terracotta) mit einer Maschine gewachst und alles geputzt und mehr als sauber hinterlassen.

Der Dank hierfür war die Einbehaltung meiner Kaution in Höhe von 1600 Euro mit fadenscheinigen Argumenten. Das Bodenwachs (extra vom Vermieter vorgegeben) trocknete schlecht, hier musste noch ein Seifenhalter erneuert werden, hier wäre eine Fliese beschädigt - MIETAUSFALL deshalb usw. Das wurde von meinem Vermieter alles auf die genaue Kautionssumme hochgerechnet. Nebenbei erhielt ich auch noch eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 250.00 Euro.

Nach einigem hin und her, Anwaltsschreiben beiderseits bezüglich der Kaution, wäre mir nur ein gerichtliches Vorgehen geblieben. Das wollte ich nicht durchziehen und verzichtete somit auf die Kaution, in der Hoffnung, nie wieder etwas von diesem Vermieter zu hören oder zu sehen - meine Wut war unvorstellbar.

Heute, nach 2 Jahren, bekomme ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht über die 250.00 Euro Nebenkosten + Zinsen und Gerichtskosten.

Ich weiß momentan vor Hass gar nicht, was ich tun soll. Ich habe meinem Vermieter eine renovierte Wohnung übergeben und 1600 Euro geschenkt, weil ich keine Nerven für einen ewigen Gerichtsstreit habe und nun kommt er auch noch mit den Nebenkosten! Wahrscheinlich habe ich hier keine Chance rauszukommen, da die NK nichts mit der Kaution zu tun haben und ich muss auch das noch bezahlen. Sehe ich das richtig??? Was würdet Ihr tun?

Herzlichen Dank
Katharina

2 Kommentare zu „Kaution und Nebenkostennachzahlung”

Ghostraider Experte!

Einerseits verstehe ich den Anwalt nicht.
Wenn der Boden keine Schäden hat und nicht über die normale Abnutzung abgenutzt ist haben Sie als Mieter mit dem Abschleifen und alles drum herum nichts mit zutun.

Der Vermieter hat kein Anspruch auf eine spezielle Farbe, also will er eine spezielle Farbe muss er diese selbst kaufen und streichen.
Anderseits wäre zu prüfen ob die Renovierungsklausel Gültigkeit hatte und Sie überhaupt zur Renovierung verpflichtet waren.

Mietausfall kann nur verlangt werden wenn ein Nachmieter da war und nicht einziehen konnte und dann nur für den Zeitraum.

Der Vermieter hätte bei der Abnahme Ihnen einen angemessenen Zeitraum zur Nachbesserung einräumen müssen bevor er einen anderen die Arbeiten verrichten lässt.

Die Kaution ist für eine Nebenkostennachzahlung da und kann sogar bis zu 6 Monate von der Kaution einbehalten werden, den Rest der Kaution hat der Vermieter auszuzahlen.

Die Nebenkostennachzahlung kann vielleicht auch schon verjährt sein.

Ich würde erneut mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, einen der Ahnung vom Mietrecht hat.

Gruß
ghost

Katharina73

Herzlichen Dank für die Meinung!

Tja, der Anwalt war keine Leuchte, wenn ich das mal so bezeichnen darf (Discount-Anwalt).. er hatte mir sogar von weiterem Vorgehen abgeraten, da man vor Gericht ja nie sagen kann, wie etwas ausgeht und dann würde ich auf noch höheren Kosten sitzen.

Danke, ich werde trotzdem nochmals Geld in die Hand nehmen und das Ganze prüfen lassen.


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