Ghostraider
Einerseits verstehe ich den Anwalt nicht.
Wenn der Boden keine Schäden hat und nicht über die normale Abnutzung abgenutzt ist haben Sie als Mieter mit dem Abschleifen und alles drum herum nichts mit zutun.
Der Vermieter hat kein Anspruch auf eine spezielle Farbe, also will er eine spezielle Farbe muss er diese selbst kaufen und streichen.
Anderseits wäre zu prüfen ob die Renovierungsklausel Gültigkeit hatte und Sie überhaupt zur Renovierung verpflichtet waren.
Mietausfall kann nur verlangt werden wenn ein Nachmieter da war und nicht einziehen konnte und dann nur für den Zeitraum.
Der Vermieter hätte bei der Abnahme Ihnen einen angemessenen Zeitraum zur Nachbesserung einräumen müssen bevor er einen anderen die Arbeiten verrichten lässt.
Die Kaution ist für eine Nebenkostennachzahlung da und kann sogar bis zu 6 Monate von der Kaution einbehalten werden, den Rest der Kaution hat der Vermieter auszuzahlen.
Die Nebenkostennachzahlung kann vielleicht auch schon verjährt sein.
Ich würde erneut mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, einen der Ahnung vom Mietrecht hat.
Gruß
ghost
Katharina73
Herzlichen Dank für die Meinung!
Tja, der Anwalt war keine Leuchte, wenn ich das mal so bezeichnen darf (Discount-Anwalt).. er hatte mir sogar von weiterem Vorgehen abgeraten, da man vor Gericht ja nie sagen kann, wie etwas ausgeht und dann würde ich auf noch höheren Kosten sitzen.
Danke, ich werde trotzdem nochmals Geld in die Hand nehmen und das Ganze prüfen lassen.