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Fragen und Antworten zum Thema Miete <br />
Ausschluß der Haftung des Vermieters <br />
In welchen Fällen sind die Gewährleistungsrechte des Mieters (Mietminderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Anspruch auf Selbstbeseitigung) gesetzlich ausgeschlossen? <br />
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In folgenden Fällen sind die Gewährleistungsrechte des Mieters gesetzlich ausgeschlossen: <br />
- Der Mieter kennt den Mangel bei Vertragsabschluß, schließt den Mietvertrag aber trotzdem ab. <br />
- Der Mieter kennt den Mangel bei Vertragsabschluß grob fahrlässig nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. <br />
- Der Mieter nimmt die mangelhafte Mietsache an, obwohl er den Mangel kennt, es sei denn, daß er sich seine Gewährleistungsrechte bei der Annahme vorbehalten hat. <br />
Vgl. § .<br />