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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich erzähle euch mal die ganze Geschichte:

Im Oktober 2002 habe ich in Kempten begonnen zu studieren. Da ich erst unmittelbar vorher das Vorpraktikum gemacht habe, blieb mir nicht viel Zeit für die Wohnungssuche.
Dann stieß ich auf einen älteren Herren, dessen Sohn 1-Zimmer-Appartements vermietet und seinen Vater als Hausmeister engagiert.

Mein Ansprechpartner war immer sein Vater, eben der Hausmeister.

Er zeigte mir eine möbliertes Appartement. Die Möbel waren ne Katastrphe, aber wir einigten uns, dass ich meine eigenen Möbel mitbringen dürfe und er seine Möbel in die nebenanliegende Scheune räumen würde. Die Zimmer waren nicht sehr sauber, aber ich brauchte eben ein Bude für mein Studium. Also unterschrieb ich einen Mietvertrag mit 24 Monaten Laufzeit. Die Kaution in Höhe von 500.- Euro habe ich ihm bar gegeben (mit Quittung).
Die ersten 3 Tage war ich nur damit beschäftigt meine kleine Wohnung zu säubern, da vor allem hinter und unter seinen alten Möbeln noch soviel Dreck vom Vormieter war. Der Ofen war brutal verdreckt und das Badezimmer war auch nicht gerade einladend sauber. Aber mei, ich habs halt sauber gemacht und damit war die Sache für mich erledigt. Das Verhältnis zu meinem Vermieter war eigentlich recht gut: Er erneuerte mit den Unterbau der Küche, denn der alte war schon wirklich alt und ich half ihm z.B. mal schwere Platten von seinem Anhänger in die Schäune zu tragen....
Die Miete hab ich auch immer pünktlich bezahlt und meine Nachbarn liebten mich regelrecht, denn der Vormieter war wohl die reinste Katastrophe.

Nach 9 Monaten:
Aus mehreren Gründen wollte ich aus der Bude raus. Dies teilte ich meinem Vermieter mit und er meinte: Dann müssen wir uns halt um einen Nachmieter kümmern. Also hab ich Aushänge gemacht und inseriert. Eines Tages brachte er dann einen Interessenten mit, der sich die Wohnung ansah und einwilligte die Wohnung ab dem August 2003 zu übernehmen. Ich fragte noch meinen Vermmieter: Sollen wir da jetzt irgendwas schriftlich machen? Aber er meinte nur: Das passt schon!

Naja gut, Ende Juli bin ich dann ausgezogen und am letzten Tag (Übergabetag) zeigte er dann sein wahres Gesicht:

Eins noch vorweg: Nach 3-4 Monaten installierte mein Vermieter einen separaten Stromzähler. Daraufhin sollte ich dann die Strompauschale nicht mehr bezahlen, sondern mich beim örtlichen Stromlieferanten anmelden. Das habe ich gemacht, aber erst 1 Monat nach meinem Auszug die erste Rechnung erhalten.

Jetzt fragt ihr euch vielleicht warum ich das erwähne, aber ich hatte eben ausgerechnet am letzten Tag keinen Strom mehr. Ich weiß nicht warum, aber mein Vermieter meinte: Sie werden halt ihre Stromrechnung nicht bezahlt haben!
Wie auch, wenn ich noch keine Rechnung bekommen habe?!?!?!
Daher war der Teppich zugegebenermaßen nicht sonderlich sauber, OK!
Aber er meinte ich hätte noch die Wände streichen sollen.
Das sehe ich allerdings nicht so, denn ich habe auch keine gestrichenen Wände bekommen, sondern entdeckte nach dem Rausstellen seiner Möbel überall dunkle Flächen hinter diesen Möbeln. Und obwohl ich am letzten Tag nicht mehr gründlich sauber gemacht habe, habe ich ihm die Wohnung in einem besseren Zustand übergeben als ich sie erhalten habe. Dafür habe ich auch Zeugen!
Ein Übernahme-Protokoll haben wir nicht erstellt. Genauso wenig wie bei meinem Einzug.
Als ich ihn dann auf die Kaution ansprach meinte er, dass er erstmal alles verrechnen müsse und er mir dann bescheid gäbe. Naja, dann bin ich erstmal gefahren.

Nach 5 Wochen rief ich ihn dann mal an, was denn nun mit der Kaution sei, aber er meinte, dass er ja 6 Monate Zeit dafür hätte und diese auch nutzen wird. Außerdem behauptete er, dass da einiges berechnet werden müsse, denn schließlich sei ich vorzeitig ausgezogen (dafür will er einen weiter Monatsmiete in Höhe von 260.- Euro), hätte die Wohnung nicht renoviert und hätte seinen Tiefkühlschrank verschenkt. Was den Tiefkühlschrank angeht: Wie oben erwähnt sollte ich alles auf den Flur stellen, was in die Scheune soll. Das hab ich mit allen Möbeln und eben diesem Tiefkühlschrank gemacht. Warum er behauptet, dass ich ihn verschenkt hätte, weiß ich nicht.

Nach 6 Monaten und 3 Wochen habe ich nun eine Betriebskostenabrechnung vom 1.10.02 erhalten:

Irgendwas rechnet er da vor, wonach mein Guthaben -379,99 Euro beträgt. Das denke ich sollten aber 500.- Euro zuzüglich Zinsen sein!

Dann erwähnt er ne Rechnung vom 2.8.03 für die Reinigung (8 Std. á 10 Euro), wobei ich ja eingestehen muss, dass die Wohnung nicht gründlich sauber war (allerdings: sauberer als bei meinem Einzug; begründet dadurch, dass ich keinen Strom mehr hatte; Übergabeprotokoll gibts wie gesagt auch nicht und schriftlich hat er mich auch nicht daraufhingewiesen, dass und was ich nachbessern müsse). Außerdem noch ne Rechnung vom 5.2.04 (warum so spät???) für Renovierungsarbeiten. Das zählt er alles zusammen und kommt dann auf 653,39 Euro abzüglich der 500.- Kaution (ohne Zinsen!!!) ergibt 153,39 Euro Nachzahlung! Mich hats fast umgehauen als ich das gelesen habe!!!
Die Reinigung würde ich ja noch akzeptieren, auch wenn ich ehrlich nicht weiß was da 8 Stunden lang gemacht worden sein soll?!?!
Die Renovierungsarbeiten sehe ich aber ganz und garnicht ein, denn ich habe auch keine renovierte Wohnung übergeben bekommen und in meinen 10 Monaten die ich dort gewohnt habe, hab ich am Zustand der Wohnung nichts verändert! Zumal es noch nicht mal 10 Monate entspricht, denn am Wochenende und in den Semeseterferien bin ich immer zu meinen Eltern gefahren.

Was die zusätzliche Miete angeht weiß ich nicht, ob ich im Recht bin, denn im Vertrag stehen zwar 24 Monate, aber mündlich hatten wir uns geeinigt, dass ich Ende Juli 2003 ausziehen kann.


So, jetzt bluten mir zwar die Finger, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen!?!?! Bitte! Ich bin echt verzweifelt und einen Anwalt kann ich mir auf keine Fall leisten!

Danke schonmal, Daniel
Stichwörter: hoffnung + letzte + verzweifelt

4 Kommentare zu „Bin verzweifelt! Ihr seid meine letzte Hoffnung!!!”

Gast Experte!

Hallo,

wenn ihr 24 monate ausgemacht habt, liegt ein zeitmietvertrag vor, beim zeitmietvertrag muß aber einiges beachtet werden, sonst ist dieser nichtig !

"Zeitmietverträge- Den einfachen Zeitmietvertrag, bei dem der Mieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wohnen bleiben kann, wenn er zum Beispiel zwei Monate vorher eine Verlängerung und Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt hätte, gibt es nicht mehr. Mieter und Vermieter können nur noch den so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag von vornherein ein konkreter Befristungsgrund für den Vermieter vereinbart worden ist, zum Beispiel Eigenbedarf. Die bisherige zeitliche Obergrenze von fünf Jahren gibt es künftig nicht mehr. Ein qualifizierter Zeitmietvertrag kann also auch über sieben oder zehn Jahre abgeschlossen werden."

ist dies nicht gemacht worden:Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag von vornherein ein konkreter Befristungsgrund für den Vermieter vereinbart worden ist, zum Beispiel Eigenbedarf - liegt auch keine zeitmietvertrag vor !

Weiter, was steht im Mietvertrag, ist dort festgehalten, das Sie Schönheitsreparaturen beim Auszug erledigen müssen ? Wenn nichts festgehalten worden ist, müssen Sie auch keine Schönheitsreparaturen ausführen !

Schadensersatz für vorzeitiges Ausziehen können dem Vermieter zustehen, die Abmachung das SIe vorzeitig ausziehen können wir wohl (weil nur mündlich) schwer nachzuweisen sein.

ist bei der abnahme kein protokoll gemacht worden und hat der vermieter ihnen die mängel nicht schriftlich detail. aufgelistet, würd ich die kosten für reinigung, repartur usw. auf jedenfall nicht zahlen, da er dies nicht beweisen kann.

da es aber um viel geld geht (mindestens ihre 500 euro kaution), würd ich an ihrer stelle einen mieterverein aufsuchen (kostet jahresgebühr 60 euro ), diese werden dem vermieter schon dampf machen.

viel glück

Go4Gold

Vielen vielen Dank für die Antwort!

Im Vertrag steht nichts von Eigennutzung oder sonstigem. Somit liegt also kein Zeitmietvertrag vor, richtig? Bedeutet das, dass ich jederzeit hätte ausziehen können ohne das mir mein Vermieter mehr als die Wohndauer berechnen kann?

Die Schönheitsreparaturen stehen allerdings schon drin. Es steht aber auch drin, dass der Mieter nicht verpflichtet ist anfängliche Mängel zu beheben und ich sehe die nicht-gestrichenen Wände als anfänglichen Magel, oder liege ich da falsche?

Was die mangelhafte Reinigung angeht, muss ich ja zugeben, dass diese wirklich mangelhaft war, aber erstens hatte ich keinen Strom und zweitens würde ich diese Forderung (80.- Euro) auch akzeptieren.

Wie siehts mit der Kaution aus? Er hat seine Betriebskostenabrechnung gemacht, alles zusammen gezählt und dann glatte 500.- Euro (eben meine Kaution) abgezogen. Hätte er nicht die 500.- zuzüglich Zinsen abziehen müssen?

Ein Protokoll haben wir bei der Übergabe nicht erstellt, er hat also keine Beweise für den Zustand. Und schriftlich und dazu noch detailliert hat er mich auch nicht auf die Mängel hingewiesen. Das Problem ist, dass er das ja mit der Kaution verrechnet und ich somit automatisch was bezahlen muss.

Haben Sie vielleicht Aktenzeichen von den Argumenten, die Sie oben erwähnt haben?


Wie ist das mit dem Mieterverein? Kann ich jetzt im Nachhinein dort eintreten und die helfen mir dann bei dieser zurückliegenden Geschichte? Wie lange muss ich dann dort Mitglied sein?

Gast Experte!

Bei Mietverträgen die nach dem 1. September 2001 geschlossen als befristet geschlossen werden, jedoch kein qualifizierter Grund angegeben ist gilt:
sie sind ungefristet und damit mit einer BGB-Frist von 3 Monaten kündbar.

Gast Experte!

Eine Kaution muß mit Zinsen zurückgezahlt werden.

Mündlich ist immer schlecht; vor Gericht zählt nur was schriftlich vereinbart wurde.

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