Gast
Hallo,
wenn ihr 24 monate ausgemacht habt, liegt ein zeitmietvertrag vor, beim zeitmietvertrag muß aber einiges beachtet werden, sonst ist dieser nichtig !
"Zeitmietverträge- Den einfachen Zeitmietvertrag, bei dem der Mieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wohnen bleiben kann, wenn er zum Beispiel zwei Monate vorher eine Verlängerung und Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt hätte, gibt es nicht mehr. Mieter und Vermieter können nur noch den so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag von vornherein ein konkreter Befristungsgrund für den Vermieter vereinbart worden ist, zum Beispiel Eigenbedarf. Die bisherige zeitliche Obergrenze von fünf Jahren gibt es künftig nicht mehr. Ein qualifizierter Zeitmietvertrag kann also auch über sieben oder zehn Jahre abgeschlossen werden."
ist dies nicht gemacht worden:Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag von vornherein ein konkreter Befristungsgrund für den Vermieter vereinbart worden ist, zum Beispiel Eigenbedarf - liegt auch keine zeitmietvertrag vor !
Weiter, was steht im Mietvertrag, ist dort festgehalten, das Sie Schönheitsreparaturen beim Auszug erledigen müssen ? Wenn nichts festgehalten worden ist, müssen Sie auch keine Schönheitsreparaturen ausführen !
Schadensersatz für vorzeitiges Ausziehen können dem Vermieter zustehen, die Abmachung das SIe vorzeitig ausziehen können wir wohl (weil nur mündlich) schwer nachzuweisen sein.
ist bei der abnahme kein protokoll gemacht worden und hat der vermieter ihnen die mängel nicht schriftlich detail. aufgelistet, würd ich die kosten für reinigung, repartur usw. auf jedenfall nicht zahlen, da er dies nicht beweisen kann.
da es aber um viel geld geht (mindestens ihre 500 euro kaution), würd ich an ihrer stelle einen mieterverein aufsuchen (kostet jahresgebühr 60 euro ), diese werden dem vermieter schon dampf machen.
viel glück
Go4Gold
Vielen vielen Dank für die Antwort!
Im Vertrag steht nichts von Eigennutzung oder sonstigem. Somit liegt also kein Zeitmietvertrag vor, richtig? Bedeutet das, dass ich jederzeit hätte ausziehen können ohne das mir mein Vermieter mehr als die Wohndauer berechnen kann?
Die Schönheitsreparaturen stehen allerdings schon drin. Es steht aber auch drin, dass der Mieter nicht verpflichtet ist anfängliche Mängel zu beheben und ich sehe die nicht-gestrichenen Wände als anfänglichen Magel, oder liege ich da falsche?
Was die mangelhafte Reinigung angeht, muss ich ja zugeben, dass diese wirklich mangelhaft war, aber erstens hatte ich keinen Strom und zweitens würde ich diese Forderung (80.- Euro) auch akzeptieren.
Wie siehts mit der Kaution aus? Er hat seine Betriebskostenabrechnung gemacht, alles zusammen gezählt und dann glatte 500.- Euro (eben meine Kaution) abgezogen. Hätte er nicht die 500.- zuzüglich Zinsen abziehen müssen?
Ein Protokoll haben wir bei der Übergabe nicht erstellt, er hat also keine Beweise für den Zustand. Und schriftlich und dazu noch detailliert hat er mich auch nicht auf die Mängel hingewiesen. Das Problem ist, dass er das ja mit der Kaution verrechnet und ich somit automatisch was bezahlen muss.
Haben Sie vielleicht Aktenzeichen von den Argumenten, die Sie oben erwähnt haben?
Wie ist das mit dem Mieterverein? Kann ich jetzt im Nachhinein dort eintreten und die helfen mir dann bei dieser zurückliegenden Geschichte? Wie lange muss ich dann dort Mitglied sein?
Gast
Bei Mietverträgen die nach dem 1. September 2001 geschlossen als befristet geschlossen werden, jedoch kein qualifizierter Grund angegeben ist gilt:
sie sind ungefristet und damit mit einer BGB-Frist von 3 Monaten kündbar.
Gast
Eine Kaution muß mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Mündlich ist immer schlecht; vor Gericht zählt nur was schriftlich vereinbart wurde.