BK-Mann
Hallo
Gelbe Tonne sind soweit ich weiß kostenlos. Dies wird auch erst einmal so bleiben.
Gelbe Tonnen können auch nicht in der Betriebskostenabrechnung als Müllgebühr in Ansatz gebracht werden.
Aber 1:[/b:c0ae6]
Der letzte Punkt der Betriebskostenverordnung, Punkt 17 heißt - SONSTIGE KOSTEN
Und hier darf der Vermieter Kosten umlegen, die durch außerplanmäßige Entsorgung entstanden sind.
Da der Vermieter nicht weiß, wer da sein Unwesen treibt mit den gelben Tonnen, sind die Mieter im Ar.. gekniffen.
Aber: 2[/b:c0ae6]
Wo ist das Problem mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder wem auch immer zu reden, und das Problem anzusprechen?
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden- wie der Volksmund so schön sagt.
Gruß
BK-Mann
tintin81
Da hast du wohl recht. Geh allerdings davon aus dass das nix bringt, wir haben da schon einige schlechte Erfahrungen mit unserer Vermietergesellschaft gemacht. Trotzdem werde ich das auf jedenfall versuchen. Wenn sie die Kosten nicht unter die allgemeinen Müllkosten verrechnen können kommt die Sonderlehrung wahrscheinlich wirklich zu sonstigen Kosten. Ich kann das ja auch irgendwo verstehen, mich ärgert halt nur dass ich da gar keinen Einfluss drauf hab.