Susanne
Die Ausführungen von Mario muss ich mal wie folgt ergänzen:
Es gibt per Mietvertrag 3 Möglichkeiten der Vereinbarung über Betriebskosten:
1. die einzelnen Positionen sind aufgelistet bzw. oder aufgelistet und angekreuzt. Positionen, die hier nicht vereinbart sind, können auch nicht abgerechnet werden. Eine Klausel, dass neue Positionen im Laufe der Jahre hinzukommen könnten, ist nichtig, auch kann der VM neue Positionen nicht einfach unter "sonstige BK" abrechnen. Rechnet der VM "sonstige BK" in der Abrechnung ab, muss im MV festgelegt sein, welche darunter fallen!!!
2. der MV bezieht sich auf §27 der II.Berechnungsverordnung
3. der MV bezieht sich auf die Betriebskostenverordnung (neuere MV)
Bei 2 und 3 kann man online nachschauen, was darunter fällt.
Dabei gilt für Euch: bei einer Vereinbarung wie 2 oder 3 kann er umlegen, bei Nr. 1 wirds schon schwieriger.
Das gleiche gilt für die Sat-Antenne. Aber: der VM kann keine Nutzungsgebühr verlangen, da keine laufenden Kosten entstehen, auch kein Strom. Der Receiver steht i.d.R. in der Wohnung und wird nicht vom Mieter gestellt, einen anderen Stromverbraucher gibt es da nicht (Schüssel und LNB brauchen keinen Strom).
Trotzdem gilt für die Nebenkostenabrechnung: der VM kann Kosten, die ihm entstanden sind, an den Mieter weiterleiten, aber nur über einen entsprechenden Nachweis, sprich Rechnung. Jede Position der NK-Abrechnung muss der VM mit einer Rechnung belegen können, Pauschalabgeltungen sind hier nicht möglich !!!
Der_Mario
Vielleicht kannst Du mal aus Deinem Mietvertrag die entsprechende Passage zitieren?
Max*
Hallo und vielen Dank für Eure Hilfe!
Es ist im Mietvertrag nur angekreuzt, was wir alles außerhalb der Wohnung nutzen dürfen, darunter auch die SAT.-Anlage, aber keine weiteren Kosten dazu, etwa eine Pauschale oder so, die berechnete er erst jetzt bei der NKA. Ich habe aber schon mit ihm geredet, Wartungs-und Instandsetzungskosten sind nicht angefallen, deshalb habe ich schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort Widerspruch gegen diese Kosten erhoben und ihn aufgefordert, mir diese Kosten zu erstatten ansonsten werde ich sie von der Mietzinszahlung für Juni07 einbehalten. Wir sind erst im vergangenen August in diese Wohnung gezogen, und hatten bisher nie solche Probleme, auch dahingehend, das wir alleine für unsere Wohnung 3 Kaltwasseruhren und 2 WW-Uhren sowie einen Wärmezähler zu unterhalten haben. Da kommen natürlich schon einige Kosten auf uns zu.
Gruß
Max*
Der_Mario
Inwieseit es zulässig ist, berechtigte Rückforderungen von der Mietzahlung einzubehalten, weiß ich nicht.
Abgesehen davon dürften auch Instandsetzungskosten nicht über die NKA abgerechnet werden, solche Kosten sind über die Miete bereits abgedeckt. Lediglich laufende Kosten dürften umgelegt werden, aber die fallen ja offensichtlich nicht an.
Berni911
Hallo und vielen Dank für Eure Hilfe!
..... auch dahingehend, das wir alleine für unsere Wohnung 3 Kaltwasseruhren und 2 WW-Uhren sowie einen Wärmezähler zu unterhalten haben.
Gruß
Max*[/quote:6fc7a]
Was is den darunter zu verstehen ?
Wieso müsst ihr die unterhalten ?
Grüsse