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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und Guten Tag!

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Jede Mieteinheit hat eigene Wasseruhren (wir alleine 5) und Heizkostenzähler. Heute wurden wir vom Vermieter darüber informiert, dass diese demnächst erneuert werden. Die alten waren 5 Jahre in Betrieb. Können die Kosten auf uns umgelegt werden und müssen denn diese Uhren und Zähler alle 5 Jahre erneuert werden? Ich hörte dies heute zum ersten mal. Desweiteren hätte ich eine Frage zur bestehenden Antennenanlage. Wir benutzen die Hauseigene Sat-Anlage, dem Vermieter entstehen keine laufenden Kosten, selbst den Strom für diese stellt eine Mietpartei zur Verfügung. Vom Vermieter werden uns monatlich 2,50€ in Rechnung gestellt. Wann kann man davon ausgehen, dass diese Anlage (gebaut 1996) von den Mietern bezahlt ist oder müssen wir diese Nutzungsgebühr ständig tragen?

Mit freundlichen Grüßen
Max*
Stichwörter: heizzähler + jahre + wasseruhren + erneuern

6 Kommentare zu „Heizzähler und Wasseruhren alle 5 Jahre erneuern?”

Der_Mario Experte!

1. In § 2 der Betriebskostenverordung (http://bundesrecht.juris.de/betrkv/[/url:18b3f]) ist aufgelistet, welche Kosten als Betriebskosten auf einen Mieter umgelegt werden dürfen. Kosten für Wasserzähler (Nr. 2) grundsätzlich gehören auch dazu.
Du solltest allerdings auch in Deinen Mietvertrag schauen, was dort dazu steht. Posten, die im Mietvertrag nicht aufgeführt sind, dürfen auch nicht abgerechnet werden.
Wasserzähler werden normalerweise alle 5 - 6 Jahre erneuert, die Wasserwerke verweisen dabei auf das Eichgesetz, die genaue Regelung kenne ich aber nicht.

2. Grundsätzlich gehören auch die Kosten des Betriebs einer Gemeinschaftsantennenanlage (auch einer Satellitenanlage) zu den umlagefähigen Nebenkosten. Kosten des Betriebs sind die Kosten für Betriebsstrom, aber auch für eine regelmäßige fachmännische Wartung der Anlage. Aber auch hier müsstest Du mal schauen, was in Deinem Mietvertrag dazu steht.

Susanne Experte!

Die Ausführungen von Mario muss ich mal wie folgt ergänzen:

Es gibt per Mietvertrag 3 Möglichkeiten der Vereinbarung über Betriebskosten:
1. die einzelnen Positionen sind aufgelistet bzw. oder aufgelistet und angekreuzt. Positionen, die hier nicht vereinbart sind, können auch nicht abgerechnet werden. Eine Klausel, dass neue Positionen im Laufe der Jahre hinzukommen könnten, ist nichtig, auch kann der VM neue Positionen nicht einfach unter "sonstige BK" abrechnen. Rechnet der VM "sonstige BK" in der Abrechnung ab, muss im MV festgelegt sein, welche darunter fallen!!!
2. der MV bezieht sich auf §27 der II.Berechnungsverordnung
3. der MV bezieht sich auf die Betriebskostenverordnung (neuere MV)
Bei 2 und 3 kann man online nachschauen, was darunter fällt.

Dabei gilt für Euch: bei einer Vereinbarung wie 2 oder 3 kann er umlegen, bei Nr. 1 wirds schon schwieriger.

Das gleiche gilt für die Sat-Antenne. Aber: der VM kann keine Nutzungsgebühr verlangen, da keine laufenden Kosten entstehen, auch kein Strom. Der Receiver steht i.d.R. in der Wohnung und wird nicht vom Mieter gestellt, einen anderen Stromverbraucher gibt es da nicht (Schüssel und LNB brauchen keinen Strom).
Trotzdem gilt für die Nebenkostenabrechnung: der VM kann Kosten, die ihm entstanden sind, an den Mieter weiterleiten, aber nur über einen entsprechenden Nachweis, sprich Rechnung. Jede Position der NK-Abrechnung muss der VM mit einer Rechnung belegen können, Pauschalabgeltungen sind hier nicht möglich !!!

Der_Mario Experte!

Vielleicht kannst Du mal aus Deinem Mietvertrag die entsprechende Passage zitieren?

Max*

Hallo und vielen Dank für Eure Hilfe!
Es ist im Mietvertrag nur angekreuzt, was wir alles außerhalb der Wohnung nutzen dürfen, darunter auch die SAT.-Anlage, aber keine weiteren Kosten dazu, etwa eine Pauschale oder so, die berechnete er erst jetzt bei der NKA. Ich habe aber schon mit ihm geredet, Wartungs-und Instandsetzungskosten sind nicht angefallen, deshalb habe ich schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort Widerspruch gegen diese Kosten erhoben und ihn aufgefordert, mir diese Kosten zu erstatten ansonsten werde ich sie von der Mietzinszahlung für Juni07 einbehalten. Wir sind erst im vergangenen August in diese Wohnung gezogen, und hatten bisher nie solche Probleme, auch dahingehend, das wir alleine für unsere Wohnung 3 Kaltwasseruhren und 2 WW-Uhren sowie einen Wärmezähler zu unterhalten haben. Da kommen natürlich schon einige Kosten auf uns zu.

Gruß
Max*

Der_Mario Experte!

Inwieseit es zulässig ist, berechtigte Rückforderungen von der Mietzahlung einzubehalten, weiß ich nicht.
Abgesehen davon dürften auch Instandsetzungskosten nicht über die NKA abgerechnet werden, solche Kosten sind über die Miete bereits abgedeckt. Lediglich laufende Kosten dürften umgelegt werden, aber die fallen ja offensichtlich nicht an.

Berni911 Experte!

Hallo und vielen Dank für Eure Hilfe!
..... auch dahingehend, das wir alleine für unsere Wohnung 3 Kaltwasseruhren und 2 WW-Uhren sowie einen Wärmezähler zu unterhalten haben.
Gruß
Max*[/quote:6fc7a]

Was is den darunter zu verstehen ?
Wieso müsst ihr die unterhalten ?

Grüsse

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