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junge hat diese Frage gestellt
Moin liebe Forengemeinschaft, ich habe aufgrund folgenden Problems in dieses Forum gefunden:

ich wohne seit Oktober mit einem Mitbewohner in unserer Wohnung zur Miete. Wir beide haben den Mietvertrag als gleichberechtigte Mieter zusammen unterschrieben. Wie die Dinge manchmal so kommen, haben wir uns zerstritten und nicht mehr wirklich miteinander kommuniziert. Grund war unter Anderem, dass mein Mitbewohner ausziehen wollte, um in einer anderen Stadt zu studieren. Das ist ihm 2 Monate nach unserem Einzug eingefallen. Als ich ihn dann darauf angesprochen habe, wann er denn auszieht, damit ich mich rechtzeitig um einen Nachfolger kümmern kann bzw. mir auch etwas eigenes suchen kann, wollte er mir diesbezüglich keine Auskunft erteilen, da er sich selbst noch nicht sicher war und nicht wusste, ob er überhaupt in der anderen Stadt zum Studium zugelassen wird etc. Jetzt hat er mir heute eröffnet, dass er bereits im Dezember gekündigt hat und zum 01. April fristgerecht aus der Wohnung auszieht. Das ist jetzt natürlich alles sehr kurzfristig für mich und bringt mich ein wenig in die Bredouille... Meine Frage lautet deshalb: Kann mein Mitbewohner den Mietvertrag überhaupt einfach so kündigen, wenn wir ihn doch beide gemeinsam unterschrieben haben? Müssen nicht alle Parteien, die vom Vertrag eingeschlossen zumindest von der Kündigung benachrichtigt werden? Hätte mein Mitbewohner mich also nicht im Dezember, zur Kündigungsaussprechung, bereits informieren müssen? Ist seine Kündigung damit ungültig?

Vielen Dank schonmal im Voraus. Ich hoffe, dass mir geholfen werden kann =)

2 Kommentare zu „Mitbewohner kündigt Mietvertrag ohne mich zu informieren. Zulässig?”

Bladder Experte! 23.02.2011 05:56

Ja, Sie haben Recht. Der Mitbewohner kann in diesem Fall die Wohnung nicht allein kündigen. Die Kündigung ist unwirksam.

Allerdings hätte der Vermieter längst darauf reagieren müssen.
Wohin auch der Mitbewohner umzieht, er bleibt in vollem Umfang für diesen Mietvertrag haftbar. (Gesamtschuldnerische Haftung)

Auch eine Änderung des Mietvertrages bleibt grundsätzlich dem Vermieter vorbehalten, wenn es z.B. um einen Ersatzmieter geht.

junge 24.02.2011 15:52

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe meinen Vermieter jetzt darauf angesprochen und er sieht ein, dass die Kündigung meines Mitbewohners tatsächlich ungültig ist. Wir versuchen jetzt eine für alle Parteien faire Regelung zu finden. Danke nochmal für die Hilfe.

Viele Grüße

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