Gast hat diese Frage gestellt
Hallo ,
ich würde gerne mal euren Rat zu folgender Situation haben:
Bei unserem Umzug wurde leider durch eine heruntergefallene Parfümflasche die Badewanne an einer Seite leicht beschädigt. Es geht um einen Abplatzer der Größe von ca. 1-2cm. Alles eigentlich kein Problem, unsere Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparatur des Schadens. Nun ist es aber so, dass sich unser Ex-Vermieter auf den Standpunkt stellt, dass eine Wertminderung in Höhe von 200€ vorliegt. Die Badewanne ist 2,5 Jahre alt und auf Standardniveau.
Unserer Meinung besteht nach Reparatur keine funktionale Einschränkung. Da zudem die innere Seite der Badewanne von dem Abplatzer betroffen ist, halten sich optische Mängel, wenn man von diesen überhaubt nach einer Reparatur noch sprechen kann, in Grenzen. Was meint ihr?
Gibt es eigentlich gängige Regelungen zu Wertminderungen an denen sich orientiert werden kann?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!!!!
Falls ich zu einem Anwalt gehe, kostet dann eigentlich gleich die Beratung etwas?