tenant61
. ooops, ich befürchte da liegst du falsch. eine minderung ist niemals eine art schmerzensgeld, sondern ein ausgleich für einen verringerten wohnwert. für diesen wohnwert kommt aber ja in diesem fall eine behörde auf, also hat sie auch den schaden, wenn der wert vermindert ist. grundsätzlich könnte es dir daher wirklich egal sein, ob du minderst oder nicht, denn einen wirtschaftlichen nutzen hast du davon nicht. zumindest nicht, solange es dir nur darum geht, einen vorteil aus einem mangel zu ziehen. wenn es dir aber, was eigentlich richtig wäre, primär darum geht, dass der mangel behoben wird, macht die minderung dennoch sinn, denn als druckmittel wirkt sie oft recht gut.
Michel
tja...als "Druckmittel" wirkt sie gar nicht, da sich ja in mehr als drei Monaten nicht getan hat.
Ich bin der Leidtragende, der z.B. nachts durch Lärm aufgeweckt, und nicht der Herr im Amt, dem es komplett egal ist.
Ich werde also ab sofort meine Miete wieder komplett überweisen....
nee, nee...versteh einer die Bürokratie.....
noch so als Schmankerl am Rande: Die Vermietrin ist meine Mutter, die mir gekündigt hat, weil ich mich nicht um das Haus kümmere. Sie wohnt zu weit weg (50km)....und ich hätte ja sonst eh nix zu tun....aber meine Miete hat sie immer gern genommen.....
Susanne
Dann soll sie Dich als Hausmeister anstellen!