Susanne
Sind denn die Vereinbarungen überhaupt gültig bezüglich der sog. starren Fristenregelung.
I.d.R. beziehen sich die Vereinbarungen um Schönheitsreparaturen bei Auszug, d.h. es ist nicht daran gekoppelt, wer die Kündigung ausgesprochen hat.
Es sei denn, Du hast einen Vertrag, der Dich nur bei eigener Kündigung dazu verpflichtet. <!-- s --><!-- s -->