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Sunnygirly hat diese Frage gestellt
Hallo, ich wohne mit einer Freundin zusammen wir sind KEINE WG Sonden stehen beide als Haupt Mieter im Mietvertrag. Wie ist die rechtliche Situation bzgl. Der Mietzahlungen? Meine Freundin und ich zahlen beide die Hälfte der Gesamtmiete mein An teil fällt dembächst weg. Wer muss für meinen fehlenden An teil aufkommen? Muss meine Freundin weiterhin nur die Hälfte der Miete zahlen oder muss sie nun die gesamte Miete zahlen? Das Problem ist Sie kann die gesamtmiete nicht aufbringen kann der Vermieter verlangen das sie auch aus zieht ? Bitte um hilfreiche Infos. Herzlichen Dank

6 Kommentare zu „Auszug eines Hauptmieters”

edy Experte! 03.07.2012 00:06

Der VM kann sich eine Person
zur Zahlung der Miete aussuchen.Wenn keiner die Miete zahlt ist eine fristlose Kündigung möglich.
Anschließend Räumungsklage.

lg
edy

forsetis Experte! 03.07.2012 08:30

Nachfrage.

Warum fällt Ihr Anteil an der Miete weg? So einfach kann man sich nicht vor seiner Pflicht drücken. Das kann teuer für Sie werden, wenn der Vermieter auf Einhaltung der Mietzahlung klagen wird, oder Ihnen beide kündigt mit den Konsequenzen, die @Edy geschrieben hat.

Sunnygirly 03.07.2012 12:15

War um sollte der VM klagen? Ich bin Haupt rmieterin und ziehe frustgerecht aus also alles geht seinen richtigen Weg. Im übrigen bin ich nicht für meine Frwundin Verantwortkich ich hab jedes Recht auszuziehen und ein eigenes Leben zu leben. Wir sind keine WG stehen beide als Haupt Mieter im Vertrag also kann ich fristgerecht kündigen. Es geht nur darum ob meine Freundin weiterhin: ihren An teil oder komplette miete zahlen muss.

forsetis Experte! 03.07.2012 13:36

Oh Sunnygirly, Sie müssen noch viel lernen.

Sie bilden mit Ihrer Freiundin zusammen eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese GbR können Sie nur gemeinsam auflösen (kündigen). So lange das aber nicht passiert ist, sind Sie auch verantwortlich für die komplette Miete, wenn Ihrer Freundin das Geld fehlt.

Also, gemeinsam kündigen, wenn Ihre Freundin den Vertrag mit dem Vermieter alleine fortsetzt, sind Sie raus der Nummer. Erst dann können Sie Ihr eigenes Leben leben.

Sunnygirly 03.07.2012 14:15

Also bei Abschluss des MV wurden wir beide ausdrücklich darauf hingewiesen das wir Beide Haupt Mieter sind und das es Probleme geben kann wenn eine von uns ausziehen. Da meine Freundin ebenfalls Hauptmieterin ist kann auch sie jederzeit fristgerecht kündigen. Ich verstehe das Problem nicht wenn ich alleine wohne kann ich als HM auch kündigen. Ich bin nicht dafür verantwortlich wie sie: ihre Miete finanziert da ich fristgerecht gekündigt habe und damit nicht mehr als HM zähle. Mein Vermieter wird den Anwalt kontaktieren denn nur von ihm Bekommt erst fachliche Auskunft für nen Laien ist es schwer zu verstehen worum es geht. Danke trotzdem für alle antworten.

mono Experte! 03.07.2012 19:26

Also bei Abschluss des MV wurden wir beide ausdrücklich darauf hingewiesen das wir Beide Haupt Mieter sind und das es Probleme geben kann wenn eine von uns ausziehen.

et voilà.... und so ist es nun auch. Du solltest die Ratschläge meiner Vorposter beherzigen und Dich zur gesamtschuldnerischen Haftung informieren.... andernfalls kann es teuer werden.

Und sicherlich benötigt Dein Hausverwalter bei diesem simpel gestrickten Sachverhalt keinerlei juristischen Beistand. Natürlich wird er diesen hinzuziehen - weshalb sollte ER sich mit Dir herumärgern. Dass erhöht dann Dein zu zahlendes Lehrgeld !

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