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Arbeiter scheitern vor Arbeitsgerichten

Arbeitgeber scheitern vor den Arbeitsgerichten mit verhaltensbedingten Kündigungen nicht selten, weil der Gekündigte vorher nicht oder nicht in der richtigen Form abgemahnt wurde. Ebenso kann ein Arbeitnehmer einer Kündigung jedoch entgegenhalten, er sei zu oft abgemahnt worden. Hierzu führt das Bundesarbeitsgericht aus:

Zahlreiche Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen, denen keine weiteren Konsequenzen folgen, können die Warnfunktion der Abmahnung abschwächen. Der Arbeitgeber muss dann die letzte Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung besonders eindringlich gestalten, um dem Arbeitnehmer klarzumachen, dass weitere derartige Pflichtverletzungen nunmehr zum Ausspruch einer Kündigung führen.

Urteil des BAG vom 15.11.2001
2 AZR 609/00
MDR 2002, 523
Der Betrieb 2002, 689
Stichwörter: arbeitsgerichten + scheitern + arbeiter

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