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zazzie hat diese Frage gestellt
Hallo!

ich habe eine Frage zum Thema Untermieter und Betriebskostenabrechnung. Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich wohne in einer 2-er-WG, in der ich als Hauptmieterin im Mietvertrag stehe und mit meiner Mitbewohnerin einen Untermietvertrag hatte. Meine Mitbewohnerin ist im August 2006 ausgezogen. Nun ist die Betriebskostenabrechnung für 2006 gekommen und sie weigert sich ihren Anteil zu begleichen bzw. will nur für etwas die Hälfte aufkommen mit der Begründung, sie habe die meiste Zeit nicht in dem Zimmer gewohnt, sondern ihre Zwischenmieterin.

Meiner Meinung nach ist das völlig irrelvant, ob sie in der Wohnung war oder nicht. Allerdings frage ich mich, ob ich die gleichen Fristen einhalten muss wie in einem Vermieter/Mieter-Verhältnis. Mir ist die Betriebskostenabrechnung fristgemäß bis zum 31.12.07 zugestellt worden. Da ich aber über Weihnachten und Silvester nicht hier war, habe ich sie erst am 6.1.08 über die Abrechnung informiert.

Leider habe ich ihr 06 ihre Kaution zurück überwiesen, da es bei ihr finanziell etwas eng war und der neue Mitbewohner ja auch eine Kaution hinterlegt hat. Allerdings haben wir mündlich vereinbart, dass sie für entstehende Kosten aufkommt.

Meint Ihr ich habe eine reelle Chance an das Geld zu kommen?

LG, zazzie

3 Kommentare zu „Untermieter und Betriebskostenabrechnung”

Susanne Experte!

Nicht, wenn sie nicht zahlungswillig ist. Im Untermietverhältnis hast Du als Hauptmieter halt Vermieterfunktion und daher gilt auch für Dich die Ausschlussfrist.

zazzie

Danke! Aber ist es nicht so, dass die Ausschlussfrist nicht gilt, wenn der Vermieter (also ich) die verspätete Zustellung nicht verschuldet hat? Ich habe die Betriebskostenrechnung selbst ja auch erst am 31.12.2007 erhalten, sie konnte deswegen ja nicht fristgerecht bei meiner damaligen Untermieterin sein.
Weiß da jemand bescheid??

Vielen Dank! Zazzie

Susanne Experte!

Das hast Du aber in Deinem Eingangsposting so nicht geschrieben!
Um Rechtssicherheit zu erlangen würde ich die Frage gegen geringen Einsatz bei www.frag-einen-anwalt.de stellen.
Mit dem anderen Argument hast Du recht, es ist irrelevant, wer sich wo wie oft aufhält. Der Umlageschlüssel ist im Mietvertrag festgelegt, i.d.R. nach qm Wohnfläche und nicht nach Anwesenheit!

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