Susanne
Nicht, wenn sie nicht zahlungswillig ist. Im Untermietverhältnis hast Du als Hauptmieter halt Vermieterfunktion und daher gilt auch für Dich die Ausschlussfrist.
zazzie
Danke! Aber ist es nicht so, dass die Ausschlussfrist nicht gilt, wenn der Vermieter (also ich) die verspätete Zustellung nicht verschuldet hat? Ich habe die Betriebskostenrechnung selbst ja auch erst am 31.12.2007 erhalten, sie konnte deswegen ja nicht fristgerecht bei meiner damaligen Untermieterin sein.
Weiß da jemand bescheid??
Vielen Dank! Zazzie
Susanne
Das hast Du aber in Deinem Eingangsposting so nicht geschrieben!
Um Rechtssicherheit zu erlangen würde ich die Frage gegen geringen Einsatz bei www.frag-einen-anwalt.de stellen.
Mit dem anderen Argument hast Du recht, es ist irrelevant, wer sich wo wie oft aufhält. Der Umlageschlüssel ist im Mietvertrag festgelegt, i.d.R. nach qm Wohnfläche und nicht nach Anwesenheit!