Gast
Meiner Erfahrung nach gilt immer das Übergabedatum. Ich gehe mal davon aus, dass Du im Zeitraum zwischen Kündigung und Übergabe Deine Schlüssel nicht dem VM gegeben hast, sondern erst bei der Wohnungsübergabe. Demnach hattest Du Nutzungsrecht bis zum Übergabetag und bist deshalb auch für die in der Zeit entstandenen Betriebskosten zahlungspflichtig. Bei all meinen bisherigen Wohnungen wurde das auch so gehandhabt.
Es gibt allerdings eine Verjährungsfrist, in welcher der VM Betriebskosten geltend machen kann. Soweit ich weiss, läuft diese Frist ab dem Tag des Mietendes bzw. wenn die Übergabe später war, ab dem Übergabetag.
Gast
Hallo Ricky,
ich glaube, Du meinst mit Tag der Kündigung den Termin, zu dem Du Deine Wohnung gekündigt hast (z.B. "zum 30.04.... oder so?). Normalerweise hat man ja 'ne Kündigungsfrist von einigen Monaten in seinem Mietvertrag drin. Dann kommt's darauf an: wer ist dafür verantwortlich, daß es zu einer späteren Wohnungsübergabe kam? Hast Du z.B. zum 30.04. Deine Wohnung gekündigt und hättest sie auch zu diesem Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand übergeben können, der Vermieter hat Dir aber keinen fristgerechten Termin zur Wohnungsübergabe benennen können, müßtest Du m.E. auch die BK nur bis zum 30.4. zahlen!
Gruß
Anne