smile30625 22.08.2009 08:59
Hallo,
hier könnte problematisch sein, dass Sie diesen Mangel bei Vertragsschluss hätten kennen müssen, wenn SIe die Wohnung zuvor genau in Augenschein genommen hätten (wenn dieser Mangel zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden war). In diesem Falle würden Ihnen leider keine Ansprüche (Minderung etc.) zustehen, § 536b BGB. Sie müssten also im Zweifelsfall beweisen, dass das Toilettenproblem bei der Erstbesichtigung der Wohnung noch nicht vorhanden war (Zeugen?).
Viele Grüße
smile
LatishaJean 22.08.2009 12:09
Hallo, danke für die Antwort.
Ja ich hatte eine Freundin mit bei der Besichtigung. Ich habe mir vorgenommen am Montag bei der Immobilien Firma anzurufen. Dort habe ich einen sehr netten Ansprechpartner. Mit dem Hausmeister kann man leider nicht reden. Als ich ein paar Dinge ansprach, wurde er am Donnerstag sehr unfreundlich zu mir.