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mieter_KI hat diese Frage gestellt

Hallo,


wir wohnen schon 3 Jahren in unserer Wohnung und haben unseren Vermieter schon mehrmals auf unser Badezimmer angesprochen. Bei der Übernahme war das Badezimmer nicht belichtet, sodass wir keine Mängel feststellen konnten. Die Vormieter haben das Bad anscheinend nur grob mit normaler Farbe übergemalt, sodass erstmals kein Schimmel zu sehen war.
Da unserer Vermieter sich aber gern vor allen Kosten und Reparaturen drückt, ist bisher nie etwas passiert. Nun möchten wir langsam etwas dagegen machen und deshalb hoffe ich Ihr könnt mir helfen.
Erstmal die Beschreibung worum’s überhaupt geht:
Seit dem ersten Bezug des Hauses (etwa 60 Jahre alt) ist das Badezimmer sicherlich kein einziges Mal renoviert/sarniert worden. D.h. wir haben eine Badewanne in der wir uns auch duschen können (mit Duschvorhang halt), allerdings sind die Wände nicht gefliest. Die Wände sind wohl vor zich Jahren einfach nur mit einer wasserfesten Farbe übergemalt worden. Da das Bad wie bereits gesagt, nach unserer Meinung wohl noch nie sarniert wurde, hat das Badzimmer nicht nur 3 verschiedene Weißtöne, sondern die Farbe bröckelt auch ab und darunter bildet sich natürlich Schimmel, da ja täglich durch die Dusche Wasser drauf fällt.
Wir möchten einfach nur ein Badezimmer haben, das zeitgemäß ist, d.h., das normale Standardfliesen hat und das natürlich der Schimmer auf langfristiger Basis beseitigt wird. Denn wenn man einfach nur übermalt, verschwindet der Schimmel ja nicht, der sich unter der jetzigen Farbe gebildet hat. Wir haben einfach keine Lust mehr ständig mit Schimmelsprays alles selbst zu beseitigen.
Haben wir eine Chance auf eine Renovierung des Badezimmers mit normalen Standardfliesen? Können wir die Miete mindern, wenn ja um wie viel Prozent?
Ich habe gelesen, dass die Frist für die Beseitigung 3 Wochen betragen sollte. Welche Punkte sollte man in einem Schreiben an den Vermieter unbedingt reinschreiben?
Ich wäre Euch für Tipps sehr dankbar!

Danke im Voraus!

Melanie

1 Kommentar zu „Badezimmer soll gefliest werden, aufgrund Schimmelbefall und nicht zeitgemäßem Zustand”

Berthelstal Experte! 01.11.2009 17:12

Nach 3 Jahren ist nach Ihrer Schilderung schon eine Renovierung des Bades fällig. Normalerweise gehört das zur Schönheitsreparatur, welche bei Bedarf durch den M i e t e r durchzuführen ist. Tun Sie das einfach ! Übrigens ist der Vermieter nicht verpflichtet, Ihr Bad zu fliesen. Das könnten Sie auch veranlassen, wenn Sie mit dem Vermieter eine einvernehmliche Regelung über die Kosten treffen könnten. Das ist nur ein Vorschlag. Sollte sich Ihr Vermieter im Mietvertrag verpflichtet haben, ihre Wohnung regelmäßig zu streichen, dann sollten Sie ihm mal Dampf machen.

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