Badezimmer / Alles Rund ums Bad
Schadensersatz
Ist die Oberfläche der Badewanne stark aufgerauht, weil sie der Mieter über Jahre hinweg nicht ordnungsgemäß gereinigt hat, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. (LG Düsseldorf 24 S 289/94 DWW 96, 281).
Verschleiß
Ältere Badewannen, die schon von den verschiedensten Mietparteien benutzt wurden, weisen zwingend Verschleißerscheinungen auf, unter anderem Emaille-Absplitterungen. Kein Schadensersatz. (LG Köln, 11 S 47/83 WM 85, 25
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Verkleinerung
Läßt der Vermieter im Zuge der Reparatur der Badewanne einen Acryleinsatz installieren, der die Wanne um cirka 20 Zentimeter verkleinert, ist eine Minderung des Badegenusses gegeben, obwohl auch eine verkürzte Badewanne zum Zwecke der Körperpflege voll benutzbar ist, (AG Dortmund 136 C 237/88 WM 89,172).
Mietminderung
Defekter Badewannenabfluß. 3 Prozent. (AG Schöneberg 5 C 72/90 GE 91, 527)
Modernisierung
Die Verfliesung im Badewannenbereich und die Anbringung einer Badewannenverkleidung ist eine Wohnwertverbesserung. (LG Berlin 65 S 15/93 MM 94,102)
Keine Modernisierung
Der Einbau einer Badewanne anstelle einer Dusche ist keine Modernisierung. (AG Schöneberg, 16 C 38/98 MM 89 Nr. 7 bis 8, 21)
Feuchtigkeit
Duschen in der Badewanne muß möglich sein, ohne daß sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor. (LG Bochum, 5 S 100/91 WM 92, 431)
Abgesplitterte Emaille
Für kleinere Abplatzungen an der Küchenspüle muß der Mieter keinen Kostenersatz zahlen, da es trotz Vorsicht unvermeidlich ist, daß gelegentlich gespülte Gegenstände in der Spüle aufschlagen. Auch kleinere Absplitterungen an der Badewanne beruhen auf einer vertragsgemäßen Abnutzung. (LG Köln, 6 S 55/96 WM 99, 234).