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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich habe mal eine frage oder mehrere, die das mietrecht betreffen. vielleicht kann mir hier jemand helfen oder hatte einen ähnlichen fall? da wäre ich sehr dankbar.

zum fall:

ich habe 2005 eine kleine wohnung gemietet und 3 mm kaution gezahlt, also 330,- euro auf ein sparbuch (3 MM unzulässig?) . nach 2 jahren habe ich zum 31.10. schriftlich gekündigt. hatte mit dem vermieter bisher immer ein super verhältnis. im september teilte er mir mit, dass er einen nachmieter hat, daher kann das mietverhältnis früher enden. am 25.9. hatten wir dann wohnungsübergabe.

die verlief so: ich ging mit ihm die wohnung durch und er stellte keine mängel fest. er wollte mir das übergabeprotokoll schriftlich zusenden, da er dies nun nihct ausgedruckt vorliegen hätte (ist dies rechtens?). dann hörte ich nichts mehr von ihm.

als ich mich nun vor kurzem bei ihm meldete und fragte, wie es mit dem sparbuch aussieht, sagte er, er hätte nach einzug der neuen mieterin festgestellt, dass der fernsehanschluss defekt sei und der wasseranschluss der waschmaschine tropfe. dies wurde durch handwerker repariert, rechnungen will er mir zukommen lassen.

wie ist das, wenn im vertrag kleinreparaturen bis 50 euro einzelfall vereinbart sind, gilt dies noch nach der mietzeit oder gelten die kleinreparaturklauseln nur während der mietzeit? dann noch eine frage: hätte er mich nicht in verzug setzen müssen, dass ich dies zuerst selbst instandsetze (zumindest den fernsehanschluss). und dann die frage: war ich dies überhaupt, da ich schon seit 4 wochen aus der wohnung draussen war und die nachmieterin schon eingezogen war. hat sie den fernsehanschluss nicht vielleicht vermurxt. ?

meine frage: ich habe nichts in der hand, kein wohnungsübergabeprotokoll, nix. nur die schriftliche kündigung, die aber auf den 31.10. lautet. was mache ich?

kann mir jemand helfen?? das wäre ganz ganz lieb
lg
nicole

ps. habe nie nebenkostenabrechnungen erhalten. er hat immer alles einbehalten. und die heizkosten geschätzt. gut, es waren 170 euro warmmiete für 30 qm. ich war froh, dass ich ne wohnung hatte. aber ist das ok von ihm, rechtlich?

1 Kommentar zu „Keine Kautionsrückzahl./einwandfreieÜbergabe/nun plötzl.Mäng”

Ghostraider Experte!

Da es sich hier nach meiner Ansicht um versteckte Mängel gehandelt hat, (außer vielleicht die Fernsehdose) kann der Vermieter die Reparaturen, wenn eine gültige Kleinreparaturklausel besteht[/u:76396], von der Kaution abziehen.
Man müsste jetzt nachsehen ob die Klausel gültig ist, das heißt ob
a) der Betrag für die Einzelreparatur
b) der Gesamtbetrag für alle im Jahr anfallenden Reparaturkosten nieder geschrieben ist.
Stehen diese beiden Angaben nicht in der Kleinreparaturklausel ist diese ungültig.

Eine Mietkaution von drei Monatsmieten ist zulässig.
Die Kaution kann in drei Monatsmieten gezahlt werden, auch wenn etwas anderes im Mietvertrag steht, wobei die erste Rate bei der ersten Mietzahlung fällig ist.

Gruß
ghost

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