Susanne
Achtung Falle !
Es gibt keinen Grund, einen neuen Vertrag zu unterschreiben!!!
Du darfst ohne Einverständnis des VM Deinen Lebensgefährten aufnehmen!
Im Gegenteil, es sollten sich nur die Nebenkostenvorauszahlung und nicht die Miete erhöhen!
Schau in Deinen Mietvertrag, welche Kosten nach dem Umlageschlüssel Personen abgerechnet werden. (ggf. Müll und Wasser) hier kannst Du prozentual erhöhen. Wird alles nach qm umgelegt, musst Du auch die Vorauszahlungen nicht erhöhen.
Weiterhin hat der VM ziemlich dreist zugegeben, dass er mit einem neuen Mietvertrag die Kappungsgrenze umgehen will-ziemlich dreist. Warum sollte sich auch die Miete erhöhen?Die Wohnung wird weder grösser noch schöner!
Weiterhin: solltet Ihr Euch mal trennen, kann der MV nur gemeinsam gekündigt werden-es kann sich keiner "streichen" lassen- und auch der VM kann sich bei beiden die Mietschulden (soweit vorhanden) holen, egal, ob derjenige noch dort wohnt oder nicht.
Durch einen neuen Vertrag entstehen nur Nachteile für Euch- ich hoffe, ich konnte das verständlich darlegen.
Gast
Schliesse mich Susanne an. Du solltet deinen Vermieter lediglich schriftlich mitteilen daß dein Lebensgefährte mit eingezogen ist und fertig. Verbieten kann er es dir nicht und der Vertrag ist durch den Einzug auch nicht ungültig. Also ja nicht unterschreiben, hier will jemand die Mieten ganz schnell anpassen.