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Hilfesuchende hat diese Frage gestellt
Guten Tag an alle!
Vor einigen Monaten bin ich mit einer alten Freundin zusammengezogen. Unsere Vermieterin wollte ausdrücklich, dass nur eine von uns beiden im Mietvertrag steht, so dass wir eine Münze warfen, da es uns gleich war, wer unterschreibt. Es traf meine Freundin - sie hat den Mietvertrag unterschrieben, ich stehe nicht drin!

Leider funktionierte das Zusammenwohnen überhaupt nicht so, wie ich mir das vorgestellt hatte, so dass ich schnell den Entschluss fasste, mir eine andere Wohnung zu suchen.

Anfang Januar habe ich dann meiner "Freundin" mitgeteilt, dass ich vorhabe, auszuziehen. Da ich nicht genau wusste, wann ich etwas Neues gefunden haben würde, sagte ich, ich würde entweder zum 1. März oder zum 1. April ausziehen. Meine Freundin nahm dies zur Kenntnis.

Nun habe ich vor einigen Tagen ein neues WG-Zimmer gefunden und dort auch schon den Mietvertrag unterschrieben, danach teilte ich das meiner Noch-Mitbewohnerin mit, die mir darauf entgegnete, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hätte und noch für April und Mai zahlen müsse (März muss ich ohnehin zahlen, was ich auch vorhatte und tun werde)

Kann das sein?! Mich wundert das doch sehr. Für mich ist es klar, dass sie mir Anfang Januar, als ich ihr von meinen Auszugs-Plänen erzählte, mit Absicht diese angebliche 3-Monatsfrist verschwiegen hat. Sie hat sich bis jetzt nämlich nicht die Mühe gemacht, nach einer/m neuen Mitbewohner(in) zu suchen, von daher bin ich mir recht sicher, dass sie die Wohnung möglichst lange für sich alleine haben will, indem ich weiter Miete zahlen soll.

Dass ich das unter allen Umständen vermeiden möchte liegt auf der Hand, doch möchte ich mich rechtlich im grünen Bereich bewegen. Kann mir jemand raten, was ich tun sollte? Hat meine Mitbewohnerin recht und ich muss tatsächlich zähneknirschend noch für April und Mai Miete zahlen? Sollte ich vielleicht einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

Vielen Dank für Antworten!
Die Hilfesuchende

3 Kommentare zu „Auszug aus 2er-WG, stehe nicht im Mietvertrag”

Susanne Experte!

Grundsätzlich kann man sagen, dass es ihr Problem ist, weil sie allein im Mietvertrag steht.
Theoretisch kann man aber davon ausgehen, dass ein Untermietverhältnis zu ihr besteht, halt ein mündlicher Mietvertrag, was auch möglich ist. Dies wäre z.B. über Deine regelmässigen Mietzahlungen nachzuweisen.
Dann musst Du schnellstens schriftlich kündigen,da die mündliche Kündigung nichtig ist. Tatsächlich hast Du dann eine 3 Monatige Kündigungsfrist, wenn die Kündigung spätestens am MOntag bei Deiner Freundin ist, endet die KF am 31.05., bis dahin sind Miete und NK zu zahlen.
Daher musst Du jetzt überlegen, ob Dir ein mündlicher Untermietvertrag nachzuweisen ist.

Hilfesuchende

Hallo,

vielen Dank erstmal für deine Antwort. Wir haben m.E. keinen mündlichen (Unter-)Mietvertrag geschlossen, wir sind einfach selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Kosten für Miete, NK, Internet etc. durch 2 geteilt werden, wie es ja auch war.
Allerdings macht mich eines stutzig: nach deiner Auslegung bin ich an den angeblich existierenden mündlichen Mietvertrag gebunden, meine mündliche Kündigung von Anfang Januar dagegen ist egal? Das kann doch nicht sein. Sollte es jedoch tatsächlich so sein, wäre das höchst lächerlich und ungerecht, aber das ist wieder was anderes und tut nicht unbedingt was zur Sache.
Am allerliebsten würde ich einfach meine Möbel aus der Wohnung räumen und gehen. Meinen März-Anteil bezahlen und fertig. Wenn sie noch etwas von mir will, soll sie schauen, ob und wie sie da ran kommt.

MfG

Susanne Experte!

Es gibt keine mündlichen Kündigungen! Das ist im BGB so festgeschrieben! Wenn Du das lächerlich und ungerecht findet, ist das Dein Problem.
Wie gesagt, wenn Dir nachzuweisen ist, über Bankauszüge oder Quittungen, dass Du regelmässige Mietzahlungen etc. geleistet hast, ist das ein mündlicher Untermietvertrag.
Grundsatz: Du zahlst und Hauptmieter stellt Dir Wohnraum zur Verfügung= 2 übereinstimmende Willenserklärungen=Vertrag!
Wenn Deine Freundin zum Anwalt geht und Forderungen gegen Dich stellt und ein Untermietverhältnis nachweisen kann, dann zahlst Du erst mal die anteilige Miete bis ichweissnichtwann (weil ja bis dato keine richtige Kündigung vorliegt) und die Anwaltskosten hast Du durch die Rechtsfolge auch am Hals.
Ich sage einfach mal, bei dieser Geschichte kommst Du mit Deiner Ich-stampf-mit-dem-Fuss-auf-weil-die-Welt-ungerecht-ist- Mentalität so nicht weiter.

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