Susanne
Grundsätzlich kann man sagen, dass es ihr Problem ist, weil sie allein im Mietvertrag steht.
Theoretisch kann man aber davon ausgehen, dass ein Untermietverhältnis zu ihr besteht, halt ein mündlicher Mietvertrag, was auch möglich ist. Dies wäre z.B. über Deine regelmässigen Mietzahlungen nachzuweisen.
Dann musst Du schnellstens schriftlich kündigen,da die mündliche Kündigung nichtig ist. Tatsächlich hast Du dann eine 3 Monatige Kündigungsfrist, wenn die Kündigung spätestens am MOntag bei Deiner Freundin ist, endet die KF am 31.05., bis dahin sind Miete und NK zu zahlen.
Daher musst Du jetzt überlegen, ob Dir ein mündlicher Untermietvertrag nachzuweisen ist.
Hilfesuchende
Hallo,
vielen Dank erstmal für deine Antwort. Wir haben m.E. keinen mündlichen (Unter-)Mietvertrag geschlossen, wir sind einfach selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Kosten für Miete, NK, Internet etc. durch 2 geteilt werden, wie es ja auch war.
Allerdings macht mich eines stutzig: nach deiner Auslegung bin ich an den angeblich existierenden mündlichen Mietvertrag gebunden, meine mündliche Kündigung von Anfang Januar dagegen ist egal? Das kann doch nicht sein. Sollte es jedoch tatsächlich so sein, wäre das höchst lächerlich und ungerecht, aber das ist wieder was anderes und tut nicht unbedingt was zur Sache.
Am allerliebsten würde ich einfach meine Möbel aus der Wohnung räumen und gehen. Meinen März-Anteil bezahlen und fertig. Wenn sie noch etwas von mir will, soll sie schauen, ob und wie sie da ran kommt.
MfG
Susanne
Es gibt keine mündlichen Kündigungen! Das ist im BGB so festgeschrieben! Wenn Du das lächerlich und ungerecht findet, ist das Dein Problem.
Wie gesagt, wenn Dir nachzuweisen ist, über Bankauszüge oder Quittungen, dass Du regelmässige Mietzahlungen etc. geleistet hast, ist das ein mündlicher Untermietvertrag.
Grundsatz: Du zahlst und Hauptmieter stellt Dir Wohnraum zur Verfügung= 2 übereinstimmende Willenserklärungen=Vertrag!
Wenn Deine Freundin zum Anwalt geht und Forderungen gegen Dich stellt und ein Untermietverhältnis nachweisen kann, dann zahlst Du erst mal die anteilige Miete bis ichweissnichtwann (weil ja bis dato keine richtige Kündigung vorliegt) und die Anwaltskosten hast Du durch die Rechtsfolge auch am Hals.
Ich sage einfach mal, bei dieser Geschichte kommst Du mit Deiner Ich-stampf-mit-dem-Fuss-auf-weil-die-Welt-ungerecht-ist- Mentalität so nicht weiter.