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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!!
ich brächte mal eure Hilfe bzw. euren Rat
Ich wohne zeit April/ 2005 mit meine Familie (Baby geb. am Juni/2005) mit dem Vermieter zusammen in einem 2 Parteienhaus. Der Vermieter (Maurer) betreib, ohne vorherige schriftliche Ankündigung und teilweise ohne Einhaltung der Ruhezeiten, seit unserem Einzug bauliche Veränderungen im Haus. Komplett Ausbau des Dachgeschoßes, Anhebung des Dachgiebels wurde bisher vorgenommen. Das Dach wurde vor 1-2 Wochen neu gedeckt. Dafür hat er einen Baugerüst ums Haus herum aufbauen lassen, dies möchte er aus Kostengründen noch mehrer Monate stehen zu lassen, da er beabsichtigt irgendwann im Frühjahr 2006 die Außenfassade neu zu sanieren ( 2x Ein- und Abbau = 2x Kosten). Das ganze ist für uns natürlich mit sehr viel Lärm, Staub verbunden. Wir mussten wegen des Baugerüstes unsere Beitragsrate für die Hausratsversicherung erhöhen und können auch nicht mehr die Fenster richtig aufmachen. **Der Vermieter ist an eine Mietminderung nicht interessiert.
Nun meine Frage: müssen wir diese Situation noch länger dulden? Gibt es eine gesetzlich festgelegte Zumutbarkeitsdauer für solche Bauarbeiten? Ist eine Mietminderung rechtlich möglich, wenn ja wie viel Prozent? Kann der Mieter das Mietverhältnis unter diesen Umständen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist v. 3 Monaten kündigen? denn ich möchte nicht meinem Säugling diese Situation noch länger zumuten. Ist eine Mietminderung nachträglich möglich? Und was passiert mit dem Kaution? Was gibt es sonst für Möglichkeiten für uns als Mieter?
Vielen Dank im voraus für eure Bemühungen!!
Stichwörter: vorher + monate + ohne + schriftlankündigung + über

6 Kommentare zu „Bauarbeiten über 8 Monate OHNE vorher. schriftl.Ankündigung!”

Susanne Experte!

Sicherlich ist eine Mietminderung, auch im Bezug auf die erhöhten Versicherungskosten, hier sinnvoll. Da der VM hier aber schon kritisch reagiert hat, das Ganze nur mit Anwalt regeln-ggf. muss der VM dessen Kosten auch übernehmen. Möglicherweise ist eine fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung des Säuglings möglich, da würde ich aber nicht länger warten.

Gast Experte!

wo liegt die Gesunfheitsgefährdung ?

Da lacht sich jeder Richter kaputt.

Ich würde sagen ordentlich kündigen und weg da.

Gruss det11

Susanne Experte!

Beeinträchtigung durch Baustaub/Baulärm kann doch für Säuglinge eine Gesundheitsgefährdung darstellen-fehlt nur ein Attest vom Kinderarzt.

Gast Experte!

Danke euch beiden!!

es ist wirklich nicht angenehm, wenn man den ganzen Tag mit dem Baulärm konfrontiert wird und das Baby dadurch überhaupt kein Schlaf bekommt. Denn im Moment sieht es so aus, daß wir jederzeit start bereit sein müssen, weil man nicht vorher weißt, wann die Arbeiten wieder los gehen.

Ich werde den Mietvertrag 3 Monate vorher zum 01.03.06 sowieso kündigen. Das Problem ist nur, daß der Vermieter uns die Wohnung vermietet und die volle Miete kassiert hat, obwohl er vor hatte das Haus umzubauen. Ansonsten hätte er mit der Vermietung ja abwarten können, bis die Umbauarbeiten fertig sind.
Es kann ja nicht rechtens sein Mieter ins Haus holen und dann mit dem Mieteinnahmen in ruhe das Haus umzubauen.

Gast Experte!

Na sorry, aber das hatten Sie doch dann vorher gewusst.

Dann ist doch alles Bestens

Gast Experte!

wie vorher gewußt??? woher wissen Sie das??
sonst hätten wir die Wohnung doch garnicht genommen.

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