bitteumrat 28.10.2009 20:15
Ich denke ihr Vermieter hat Recht. Es ändert sich zwar nicht das Baujahr, aber die Berechnungsgrundlage.
Zitat aus einem ähnlichen Urteil, wo der Vermier Recht bekommen hat:
"Viele ältere Gebäude werden im Laufe der Zeit modernisiert oder saniert. Damit verändert sich ihr Nutzwert und entspricht dem von jüngeren Baujahren. Ein modernisiertes Gebäude kann somit also einer anderen Altersbauklasse zugeordnet werden. Bei der Ermittlung der Alterswertminderung wird dem jeweiligen Objekt daher ein fiktives Baujahr zu Grunde gelegt."
Dylan76 28.10.2009 23:36
Mmmmhhh, nicht gerade die erhoffte Antwort. Aber vielen Dank, müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen und ersparen uns wenigstens das Klageverfahren. Gruß Dylan76