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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hey !

Ich habe folgendes Problem, ich wohne in einer Wohnung, die zu einem Haus gehört, in dem auch der Vermieter wohnt. Seit mehreren Monaten werden wir ständig durch Baulärm belästigt. Da er den Dachboden zu einer weiteren Wohnung ausbaut . Meine Wohnung ist leider nur durch eine einfache Wand von seiner Baustelle getrennt . Eine Fertigstellung in den nächsten 2 Jahren ist nicht geplant ist . Durch diese Umbaumaßnahme ist der Lärmpegel extrem hoch ,da auch die Fussböden erneuert werden.

Meine Frage ist nun gelten für diese Art von Baumaßnahmen die gleichen Ruhezeiten ?

Muss ich diesen Baulärm ständig in kauf nehmen ?
Stichwörter: vermieter + wohnung + angrenzender + baulärm

1 Kommentar zu „Baulärm durch Vermieter in angrenzender Wohnung”

Gast Experte!

Hi,

das müssen Sie natürlich nicht hinnehmen, Baulärm mindert Ihren Wohnwert, was eine Verletzung des Mietvertrages macht.

Vermieter den Mangel anmelden (Schriftlich Einschreiben), Frist zur Behebung lassen (kann er wohl nicht), wenn nichts passiert Miete mindern, so haben Sie etwas "Schadensersatz" für den Lärm den Sie ertragen müssen!

Bauarbeiten rechtfertigen Mietminderung

Bauarbeiten berechtigen Mieter aufgrund ihrer typischen Begleiterscheinungen wie Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Wohnung zu einer Mietminderung.
Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich etwas gegen die Beeinträchtigung wie zum Beispiel Lärm und Schmutz unternehmen kann oder nicht.
Typische Urteile zusammengestellt:

22 Prozent Mietminderung bei monatelangen erheblichen Bauarbeiten in und am Haus (LG Hannover 1 S 46/86).
25 Prozent Mietminderung, wenn infolge des Baulärms ein Öffnen der Fenster und eine normale Unterhaltung nicht möglich ist und es infolge der Bauarbeiten zu Erschütterungen in der Wohnung kommt (LG Darmstadt 17 S 284/82).
15 Prozent Mietminderung, wenn zur Durchführung der Bauarbeiten das Gebäude eingerüstet und mit Planen verhangen wird, so daß der Balkon nicht nutzbar und die Wohnung abgedunkelt ist (AG Hamburg 38 C 483/95).
80 Prozent Mietminderung, wenn der Vermieter das Dachgeschoß ausbaut und der Mieter sich praktisch in der darunter liegenden Wohnung nicht mehr aufhalten kann, wegen Schmutz und Gestank. Außerdem kam es hier mehrfach zum Einbruch von Regenwasser, Hitzestauungen unter dem Plastikzeltdach und sogar zu einem Durchstoßen der Wohnungsdecke (LG Hamburg 307 S 135/95).
Wichtig: Nicht nur Bauarbeiten im und am Gebäude des Vermieters können eine Mietminderung auslösen. Auch Bauarbeiten in der Nachbarschaft berechtigen den Mieter bei entsprechenden Beeinträchtigungen zu einer Mietminderung (BayObLG RE-Miet 2/86).

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