forsetis 02.03.2016 12:55
Was ist das denn für eine Frage?
dürfen wir ohne zustimmung des vermieters bzw. gegen dessen willen den baum beschneiden lassen?
Kindischer geht es wohl nicht, oder? Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wäre die richtige Antwort des Vermieters und das zurecht.
casel 03.03.2016 08:33
hier nochmal die fragestellerin. die frage war ernst gemeint. muß denn der vermieter, wenn er uns hier raushaben will, nicht dafür sorgen oder wenigstens zustimmen, daß ein umzgswagen auf den hof fahren kann? oder die mehrkosten tragen, wenn der umzugswagen 20 meter davor halten muß und das umzugsgut entsprechend länger von der haustür zum wagen getragen werden muß?
forsetis 03.03.2016 12:34
Und meine Antwort ist genau so ernst und die lautet 2x nein. Es steht aber jedem frei, sich bei einem Anwalt gegen Honorar eine andere Antwort zu holen. Dieser Anwalt kann dann auch eine Einstweilige Anordnung bei Gericht erwirken für die Beschneidung des Baumes.
casel 04.03.2016 16:47
okay. danke.