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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

In meiner Wohnung gibt es ein Zimmer mit einem Dachfenster.
Dieses Dachfenster ist das einzige Fenster in diesem Zimmer.
Es gibt für dieses Dachfenster weder Rolladen, noch Rollo oder Marquise.
Im Sommer heizt sich das Zimmer dadurch sehr schnell auf und ist
absolut nicht nutzbar. Die Temperaturen sind ähnlich wie in der Sauna!
Nun meine Frage:
Muß der Vermieter nicht dafür sorgen, daß es für das Fenster einen
Hitze- und Verdunkelungsschutz gibt?
Mein Vermieter meinte, ich müsse die Kosten selsbt tragen.
Aber das sehe ich nicht ein.

Bin für jede Hilfe dankbar!

egozent

6 Kommentare zu „Kosten für Verdunkelung + Hitzeschutz für Dachfenster?”

Susanne Experte!

Das ist aber so! Da hat der VM vollkommen recht!

egozent

Das ist aber so! Da hat der VM vollkommen recht![/quote:9db50]

Aber es muß doch gewisse Grundrechte geben.
Es kann doch nicht sein, daß ich Miete für 4 Zimmer zahle,
im Sommer aber nur 3 davon nutzen kann!
Ich habe auch Laminat auf eigene Kosten verlegt.
Das ist auch ok. War mein eigener Wunsch.
Aber dies ist auch eine Wertsteigerung der Wohnung.
Da könnte er mir ein wenig entgegen kommen, oder?
Ich find es echt unmöglich, daß ich für eine Verdunkelung
und Hitzeschutz eines Zimmers selsbt aufkommen muß.
Die Zimmer müssen schließlich bewohnbar sein.
Und das eine Zimmer ist es im Sommer eindeutig nicht!

Susanne Experte!

Wird es im Sommer im DG zu heiss, so liegt das sicher an der Dämmung. Das ist ein Mangel und zieht eine Mietminderung nach sich.

Für die Verdunkelung an einem Fenster durch ein Rollo etc, ist der Vermieter nicht verantwortlich! Der bezahlt Dir ja auch nicht die Gardinen. Und das Laminat darfst Du bei Auszug wieder mitnehmen, weil es Dein Eigentum ist. Das Rollo, sollte es mal eins geben, übrigens auch!

egozent

Wird es im Sommer im DG zu heiss, so liegt das sicher an der Dämmung. Das ist ein Mangel und zieht eine Mietminderung nach sich.[/quote:c0eb7]Und in welcher Höhe? Im Zimmer nebenan hält sich die Hitze in Grenzen, da es dort normale Fenster mit Rolladen gibt.

Für die Verdunkelung an einem Fenster durch ein Rollo etc, ist der Vermieter nicht verantwortlich! Der bezahlt Dir ja auch nicht die Gardinen.[/quote:c0eb7]Nunja, dieser Vergleich hinkt ein wenig. Normale Fenster haben ja auch alle einen Rolladen. Oder dürfen Vermieter auch Wohnungen ohne Rolladen vermieten?

Und das Laminat darfst Du bei Auszug wieder mitnehmen, weil es Dein Eigentum ist. Das Rollo, sollte es mal eins geben, übrigens auch![/quote:c0eb7]Klar kann ich es mitnehmen. Fraglich nur, ob ich es dann auch wieder ntzen kann (wegen Zuschnitt usw.). Der Vermieter weiß, daß ich es zu 99,99% drin lassen werde. Doch wenn er mir nicht entgegen kommen möchte, dann habe ich auch keinen Skrupel, es beim Auszug komplett rauszunehmen. Auch den Rollo bzw. Marquise.

Susanne Experte!

Also, i.d.R. haben Erdgeschosswohnungen Aussenrolladen.

Oder dürfen Vermieter auch Wohnungen ohne Rolladen vermieten? [/quote:e26a3]


Aber natürlich, wo lebst Du eigentlich????

egozent

Aber natürlich, wo lebst Du eigentlich????[/quote:19e62]
Was soll das denn jetzt? <!-- s:? --><!-- s:? -->
Ich kenne mich nunmal nicht aus. Deswegen frage ich.
Es kann ja sein, daß eine Wohnung gewisse Bedingungen erfüllen muß,
um sie vermieten zu können. Sprich: Grundrechte eines Mieters.
Daß dies nicht so ist, wußte ich nicht. Finde ich aber dennoch schade.
Denn meiner Meinung nach dürfte so etwas nicht meine Aufgabe sein.
Schließlich ist es nicht mein Eigentum und zahle nur Miete.

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