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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir mieten seit sechs Jahren ein Einfamilienhaus. Nach vielen mündlichen Mahnungen an den Vermieter wegen bestehenden Mängeln - Feuchtigkeit druch Baumängel und alte und undichte Fenster aus Holz - wollten wir fragen ob wir ein Recht auf die Mietminderung haben, oder ob wir die Miete auch zurückbehalten können, bis die Mängel beseitigt sind?!

Ich bitte um schnelle Antwort und danke schonmal im vorraus ;o)
Stichwörter: baumängel + miete

0 Kommentare zu „Baumängel und Miete”

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