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xNicix hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Freund und ich wohnen nun seit 5 Monaten in einer neuen Wohnung. Die ersten 3 Monate ging unser Fernsehen ganz normal, doch plötzlich hatten wir keinen Empfang mehr und nach vielem hin und her kam heraus, dass für unsere Wohnung kein Vertrag mehr angemeldet war. Also mussten wir einen neuen Vertrag für Kabelfernsehen beantragen, was uns aber beim Einzug in die Wohnung nicht gesagt wurde, da der Fernseher ja ging. Jetzt müssen wir aber die Tv Gebühren, die jeden Monat anfallen, selbst zahlen, was im Jahr zusätzlich 240€ sind. Der Vormieter musste in seienr ganzen Mietzeit niemals selbst sein Fernsehen beantragen udn hatte auch keine extra Kosten. Das finde ich ungerecht!
Deshalb ist meine Frage, ob wir darauf bestehen können, dass unsere Vermieterin die Kosten übernimmt.
Liebe Grüße, Nici
Stichwörter: fernsehen

4 Kommentare zu „Wer muss TV-Kosten übernehmen?”

Susanne Experte! 16.11.2008 20:50

Das kommt auf Deinen Mietvertrag an! Es besteht die Möglichkeit, dass Kabelfernsehen mitgemietet wird, die Kosten werden dann über die NK abgerechnet. Umsonst gibt es kein Kabelfernsehen! Was in Deinem Mietvertrag vereinbart ist, weiss ja keiner, auf keinen Fall muss aber der VM Deine Kosten übernehmen, weil der Vormieter vielleicht "schwarz" gesehen hat. Wenn Du Kabelfernsehen haben willst, musst Du auch dafür zahlen, so oder so. Ansonsten den Vertrag wieder kündigen und eine Sat-Anlage auf den Balkon stellen oder auf DVBT umstellen.

xNicix 17.11.2008 18:58

Also in unserem Vertrag steht angekreuzt "Breitbandkabelanschluss". Da wie du schon sagtest kein TV kostenlos läuft, muss ja vorher ein Vertrag bestanden haben. Ich denke, dass meine Vermiterin den Vertrag gekündigt hat, denn der Vormieter hatte ja TV ohne selbst einen Vertrag abzuschließen und di rsten 3 Monate lief ja auch alles. Das blöde ist eben, dass unsere Vermieterin sich sicher rausreden wird und sage wird, dass sie nicht wusste, dass die ersten 3 Monate TV ging. Ich finde halt, sie hätte uns von Anfang an sagen müssen, dass noch extra Kosten auf uns zukommen. Eien Sat-Anlage dürfen wir leider nicht aufstellen, obwohl die Frau unter usn zar eine Satelitenschüssel auf dem Balkon hat, aber im Vertrag steht es ausdrücklich verboten...

Susanne Experte! 17.11.2008 21:08

1. Wenn in Deinem Mietvertrag ein Breitbandkabelanschluss drin steht musst Du halt bei der nächsten NK-Abrechnung darauf achten, dass hier nicht auch noch Gebühren berechnet werden. Den Vertrag kann die Vermieterin eigentlich nicht kündigen, weil das, was die Vm für das Haus abschließt für alle Anschlüsse gilt, also für alle Wohnungen. Eine Satelligenschüssel darfst Du auf dem Balkon aufstellen, wenn sie frei steht (nach dem Motto: ich kann in meinen Blumentopf einpflanzen was ich will...) das kann auch nicht per Klausel im Mietvertrag ausgeschlossen werden.

Dein Problem ist jetzt: Du hast vorschnell einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abgeschlossen, wenn Dein MV Kabelanschluss beinhaltet hast Du auch ein Anrecht darauf. In dem Sinne ist das nun ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt!

Susanne Experte! 18.11.2008 22:01

Nachtrag:
ggf. muss die Vermieterin die Differenz zwischen Deinem Einzelvertrag und dem, was Du über die Nk bezahlt hättest, erstatten. Sieht für mich aber so aus, als wenn Du das nur mit einem Anwalt schaffst.

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