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Baurecht AGB-Recht - Bauvertragsrecht VOB/B-Recht Bauverträge
LG Münster
28.09.2005
16 0 27/03
Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach erfolgter Beseitigung von Werkmängeln geltend.
1. Die Einbeziehung der VOB/B in einen Vertrag bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. Stellt ein solcher Vertrag für den kaufmännischen Kunden ein Handelsgeschäft dar, findet zwar gemäß § 24 Satz 1 Nr. 1 AGBG a. F. § 2 AGBG a. F. keine Anwendung. Das bedeutet aber lediglich, dass die durch § 2 AGBG a. F. gegenüber dem allgemeinen Vertragsrecht formalisierten Einbeziehungsvoraussetzungen gegenüber einem Kaufmann nicht erfüllt werden müssen. Es verbleibt jedoch dabei, dass auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr allgemeine Geschäftsbedingungen nur Kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil werden können, sodass dem gemäß eine ausdrückliche oder stillschweigende Willensübereinstimmung der Vertragspartner zur Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig ist.
2. Bei dem Mängelbeseitigungsanspruch gemäß § a. F. handelt es sich nicht um einen Gewährleistungsanspruch, sondern um einen modifizierten Erfüllungsanspruch.
3. Zur Entbehrlichkeit einer Mängelrüge bei Ablehnung einer Mängelbeseitigung. (Leitsatz der Redaktion)
VOB/B
AGBG §3 24, 2
BGB § 633
Aktenzeichen: 16O27/03 Paragraphen: Datum: 2005-09-28