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Ich habe bei Einzug in meine Mietwohnung einen elektrischen Herdanschluss mit zusätzlicher Sicherung (weil die Sicherungsautomaten veraltet waren) einbauen lassen. Kosten DM 460 DM. Es war nur ein veralteter Gasanschluss vorhanden. Der Vermieter hat im Mietvertrag festgelegt, das der Anschluss nach Auszug in der Wohnung verbleiben muss. Nun hab ich gekündigt bin ausgezogen und der Vermieter meint "das ging ihn nichts an mit dem Anschluss". Habe ich das Recht auf einen finanziellen Ausgleich?