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Baurecht - Schadensrecht Schadenersatzrechtsprechung Haftungsrecht
OLG Koblenz - LG Koblenz
3.11.2005
5 U 450/05
Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge von Bauherr, Architekt und Bauunternehmer, wenn bei Gründungsarbeiten durch Bohrungen die im Erdreich verlegten Leitungen beschädigt werden.
BGB §§ 254, 276, 278, 280
Aktenzeichen: 5U450/05 Paragraphen: BGB§280 Datum: 2005-11-03