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Folgendes Problemchen:
Mieter kam mit seiner Miete in Verzug. Der vermieter kündigte und erwirkte beim Gericht ein Räumungsurteil. Noch bevor der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht vereinbaren Mieter und Vermieter eine Ratenzahlungsvereinbarung. Darin wurde auch festegelegt, dass der vermieter von seinem Vollstreckungstitel keinen Gebrauch macht, wenn die Raten und die "Miete" pünktlich eingehen. Ein Jahr später kam der Mieter wieder in Verzug. Der Vermieter will aus dem Urteil vollstrecken. Darf er das nach der Ratenvereinbarung noch?