Gast hat diese Frage gestellt
Baurecht Schadensrecht - Sonstiges Leistungsstörungen
27.4.1999 VIZR174/98 Der vom Hersteller eines bei einem Sturm zusammengebrochenen Baugerüsts zu erbringende Entlastungsbeweis kann dadurch geführt werden, daß dieser nachweist, bei Errichtung und Unterhaltung des Gerüsts alle aus technischer Sicht gebotenen und geeigneten Maßnahmen ergriffen zu haben, um der Gefahr eines Einsturzes auch bei starkem Sturm zu begegnen, oder aber daß er beweist, vor dem Unfall inhaltlich eindeutig und für etwaige Benutzer erkennbar zum Ausdruck gebracht zu haben, daß das Gerüst zur Zeit nicht betreten werden darf. BGB§837
Aktenzeichen: VIZR174/98 Paragraphen: BGB§837 Datum: 1999-04-27