Banane 27.12.2014 15:20
Ich trenne günstig und billig. Der billigste ist nicht zwangsläufig der günstigste. Einen Rasenmäher würde ich nicht beschäftigen, von dem ich weiß, er arbeitet nicht sauber.
Banane 27.12.2014 15:21
auch wenn dieser der billigste wäre.
maeher2014 27.12.2014 17:47
das Anwesen wird erst seit kurzem ( 2013 ) von einer Hausverwaltung "betreut". Also war ja noch keiner da,der billiger und evtl.schlechter h#tte mähen können ! Die Leute die den Rasen (Obstwiese) mähen Kosten bei 2 Mann 70 € pro Std.Das ist für mein Verständniss viel zu viel !
Das wir Mieter das selber machen lehnt der Vermieter ab.
forsetis 28.12.2014 16:06
Wenn im Mietvertrag die Gartenpflege zu den umlagefähigen Kosten gehört und eine Selbstvornahme durch die Mieter nicht vorgesehen ist, dann handelt der Vermieter richtig. Und ein Stundenlohn von 35,- Euro pro Mann dürfte für einen Gewerbebetrieb o.ä. nicht überzogen sein. Aber als zahlender Mieter hat man das Recht auf Einsichtnahme in diese Rechnung.