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Hallo an alle,
ich habe einen PKW-Tiefgaragenstellplatz. Seit neuestem auch einen Motorroller. Seit mein Vermieter das bei einer Begehung gesehen hat, verlangt er, daß ich den Roller entferne.
Darf ich auf meinem gemieteten PKW-Stellplatz auch meinen Motorroller abstellen?
Ich bin doch nicht irre und stelle den Roller draussen hin, wenn ich miete für einen Stellpkatz zahle!
Brauche dringend Hilfe, Urteile, Beratung, etc.
Danke!