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hallo forum, ich hoffe ihr könnt mir helfen!
seit ein paar tagen hat die benachbarte autowerkstatt in unmittelbarer nähe zu meinem schlafzimmerfenster einen fahnenmast mit fahne aufgestellt (entfernung geschätzte 3 meter maximal). die fahne ist fest montiert, kann also nicht einfach über nacht eingeholt werden. sobald es etwas windiger ist, wie in den letzten tagen, ist an schlafen bei gekippten fenstern nichtmehr zu denken. meine frage: gibt es gestzliche grundlagen, die das aufstellen von fahnenmasten in geringem abstand zur grundstücksgrenze (~40cm) verbieten, oder beispielurteile für die lärmbelästigung durch flatternde fahnen? und wie sollte ich vorgehen? den weg über den vermieter oder lieber ordnungsamt oder polizei wenn eine direkter versuch zur lösung des problems nicht fruchtet?
für jeden hilreichen hinweis wäre ich dankbar!
viele grüße aus kassel,
joscha
edit: ich habe natürlich schon die suchfunktion benutzt, aber nichts gefunden - falls ich was übersehen haben sollte wäre ich auch für den link dankbar! nochmal grüße!