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Beamte: Mitteilung des Finanzamts trotz Selbstanzeige

Das Finanzamt ist im Falle einer Steuerhinterziehung durch einen Beamten auch dann berechtigt, dessen Dienstherrn eine Mitteilung von dem Vorfall zu machen, wenn der Beamte inzwischen eine Selbstanzeige gemacht und die rückständigen Steuern nachentrichtet hat. Trotz dieser Maßnahme kann ein Staatsdiener daher ein Disziplinarverfahren gegen sich nicht verhindern. Dem steht - so das Finanzgericht Berlin - die Erwartung der Allgemeinheit an der besonderen Integrität ihrer Beamten entgegen.

Urteil des FG Berlin
6 B 6204/02
Handelsblatt vom 28.01.2004

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