forsetis 26.10.2015 10:50
Und ich verstehe die Anfrage nicht wirklich. In der Regel zahlt der Mieter neben der (Kalt)miete eine Vorauszahlung auf diezu erwartenden Betriebskosten, die sich aus den Heizkosten, den Kosten des Warmwassers bei zentraler Versorgung und diversen anderen Kosten, die nach Verbrauch, Verursachung oder nach Quadratmeter/Personenzahl abgerechnet werden.
Mit anderen Worten: Die Abrechnung der Betriebskosten mit monatlichen Vorauszahlungen ist völlig korrekt, eine andere Berechnung wäre nicht möglich, da eine Änderung dieses Modus gegen Verordnungen verstoßen würde.