NickP
Hi,
da Ihr ja einen Änderungsvertrag unterzeichnet habt, sollte in diesem stehen, wie mit bereits enstandenen Forderungen umgegangen wird. Prinzipiell kann es möglich sein, daß Du (Ihr) die Übernahme der Kosten unterzeichnet habt, die durch die vorherigen Mieter entstanden sind. Euer Einzugsdatum wäre hierbei, gerade bedingt durch den Änderungsvertrag, nicht relevant.
Schau nochmal nach und poste ggf. die Passagen aus dem Vertrag.
Gruß
Nick
Susanne
Da ja im Mietvertrag der Mietbeginn drinsteht, kann der Vermieter Euch lediglich mit den Kosten ab mietbeginn belasten.
Demnach müßte Deine Mitbewohnerin lediglich 2/12 zahlen und Du gar nichts. Die Kosten muss der Vermieter sich von den Verursachern holen, nämlich den vorherigen Mietern.