Feffek 28.04.2009 17:57
Die Grundlage für umlegbare Kosten im Zuge einer Nebenkostenabrechnung ist, dass die jeweiligen Kostenarten (z.B. Hauswart/Grundsteuer/Allgemeinstrom etc.) mietvertraglich verankert sind.
Sofern du als Mieter an den laufenden Kosten beteiligt bist, hast du das Recht auf Belegeinsicht in die Originialunterlagen (d.h. Rechnungsbelege, Rahmenverträge mit Unternehmen, die dein Vermieter zur Erledigung der Aufgaben beauftragt hat *z.B. Hausmeister* vgl. Urteil LG Berlin GE 2006, 849;MM203,297 oder LG Bonn WuM 1998, 353).
Ferner gilt, das die Beweislast dafür, dass der Hauswart seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, der Vermieter trägt (z.B. anhand von Tätigkeitsnachweisen), vgl. hierzu DMB-Verlag, ?Betriebskostenkommentar? von Eisenschmid-Rips-Wall Rdn.3737. Kommt dein Vermieter deiner Aufforderung zum Nachweis nicht nach, kannst du die Zahlung der Hausmeisterkosten verweigern (vgl. Urteil AG Frankfurt/M WuM 1996,78
Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet Dir die eingestellten Kosten zu belegen, sofern du dies wünscht, entweder per Belegeinsicht oder inform von Kopien.
Tue dir selbst einen gefallen und nimm deine Abrechnung sowie dein Mietvertrag und lass diese durch den örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt prüfen.
Gruß
Feffek
fruehjahr2009 28.04.2009 18:26
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort - ich habe schon im vergangenen Jahr Einspruch gegen diese hohen Kosten eingelegt, nun aber wird Frist zur Zahlung gesetzt, ohne mir weitere Belege zur Ansicht vorgelegt zu haben. Ich werde Deinen Rat befolgen.
Gruß fruehjahr2009
fruehjahr2009 28.04.2009 18:26
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort - ich habe schon im vergangenen Jahr Einspruch gegen diese hohen Kosten eingelegt, nun aber wird Frist zur Zahlung gesetzt, ohne mir weitere Belege zur Ansicht vorgelegt zu haben. Ich werde Deinen Rat befolgen.
Gruß fruehjahr2009