Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Chaos-WG hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

wir sind eine 3er WG und haben momentan folgende Situation:

Meine Mitbewohnerin zieht aus und eine neue ein. Sprich, es muss ein neuer Mieter im Vertrag aufgenommen werden. Unsere Vermietung verlangt von uns für diesen Vorgang nun eine Bearbeitungsgebühr von 60€. Ist das rechtens?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Danke.

6 Kommentare zu „Bearbeitungsgebühr Nachmieter”

Berthelstal Experte! 25.07.2011 22:19

Die Vereinbarung in einem Mietvertrag hinsichtlich einer Gebühr für die Ausfertigung des Vertrags ist nichtig, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt und somit gegen den § 307 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstößt.

Chaos-WG 25.07.2011 22:38

Naja, die Vereinbarung besteht quasi nicht im Mietvertrag. Wir haben einen Brief bekommen, dass wir erst den Nachtrag bzgl Mieterwechsel zugeschickt bekommen, wenn wir das Geld zahlen.
Telefonisch wurde es damit gerechtfertigt, dass man einen Kostenmehraufwand aufgrund von Kautionskonto umschreiben, etc. hätte.

Chaos-WG 25.07.2011 22:51

Okay, das zählt scheinbar zu Betriebskosten --> "Nutzerwechselgebühr"

Berthelstal Experte! 26.07.2011 06:17

Das sind keine Betriebskosten.
Ein Kautionskonto können auch Sie selbst anlegen. Eröffnen Sie ein solches bei der Bank und lassen Sie sich da beraten. Das Sparbuch wird dann an den Vermieter verpfändet.
Mit Sicherheit kostet das Ihnen keine 60 €.

Bladder Experte! 26.07.2011 07:18

Nach dieser gesetzlichen Bestimmung:

§ 556 BGB
Vereinbarungen über Betriebskosten
(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

wurde vom BGH mit Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 19/07 festgestellt, dass eine Nutzerwechselgebühren reine Verwaltungsgebühren sind, sofern nicht mietvertraglich etwas anderes bestimmt ist.
Eine Nutzerwechselgebühr ist die Gebühr die z.B. für eine Zwischenablesung bei Mietwechsel entstehen kann. Hat also mit dem geschilderten Vorgang nichts zu tun. Oder verlangen die Vermieter auch hier etwas?

Es gilt das, was @Berthelstal bereits ausführte.

Chaos-WG 26.07.2011 07:33

Vielen lieben Dank!

Eben dieses Urteil haben wir heute Nacht auch zu guter Letzt noch gefunden und werden nun Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Von einer Zwischenablesung wurde bislang nichts gesagt. Könnte ich auch nicht nachvollziehen, weil sich an sonstigen Umständen nichts ändert.
Änderungen aufgrund der Kaution gibt es ja nicht mal wirklich, da wir das intern regeln.
Schauen wir mal, was am Ende rauskommt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.