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Aussperren eines Ehegatten aus Ehewohnung
Ein Ehegatte, der vom anderen während der Trennungszeit aus der gemeinsamen Wohnung ausgesperrt wurde, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Wiedereinräumung des Besitzes an der Ehewohnung zum Zweck des Getrenntlebens innerhalb der Wohnung verlangen und gerichtlich durchsetzen. Eine Zuweisung der Wohnung an den "aussperrenden" Ehegatten ist nur möglich, wenn dadurch eine schwere Härte vermieden wird.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 25.04.2000
2 UF 195/99
FamRZ 2001, 760