Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen in einem gemieteten Haus. Das möchte der Eigentümer gerne verkaufen. Der dazu beauftragte Makler schreibt in seiner Anzeige im Internet, dass das Objekt bezugsfrei wird und den Interessenten erzählt er, dass wir bereits gekündigt haben.

Nun kommen die Interessenten unter diesen Vorraussetzungen zur Besichtigung.

Wir haben nicht gekündigt und wollen auch nicht ausziehen.

Was kann man gegen diesen Makler unternehmen?
Wieviele Besichtigungen muss man über sich ergehen lassen?
Stimmt es, dass ein neuer Besitzer erst kündigen kann, wenn er im Grundbuch steht?
Stichwörter: makler + aussagen + soll + falsche + verkauft

2 Kommentare zu „Haus soll verkauft werden, Makler macht falsche Aussagen”

Susanne Experte!

Ja, der Käufer kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch steht.

Unter den von Dir genannten Umständen kann sogar ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Bei Besichtigungen darfst Du durchaus sagen, dass Du nicht vorhast, auszuziehen !!!

Der_Mario Experte!

Unter den von Dir genannten Umständen kann sogar ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Bei Besichtigungen darfst Du durchaus sagen, dass Du nicht vorhast, auszuziehen !!![/quote:0e898]

Stimmt, sowas nennt man "arglistige Täuschung".

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.