Susanne
Ja, der Käufer kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch steht.
Unter den von Dir genannten Umständen kann sogar ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Bei Besichtigungen darfst Du durchaus sagen, dass Du nicht vorhast, auszuziehen !!!
Der_Mario
Unter den von Dir genannten Umständen kann sogar ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Bei Besichtigungen darfst Du durchaus sagen, dass Du nicht vorhast, auszuziehen !!![/quote:0e898]
Stimmt, sowas nennt man "arglistige Täuschung".