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hallo,
ich habe auch mehrmals gehört, das das nicht möglich ist, kann aber auch damit zusammenhängen, das die betriebskostenabrechnung erst mit zahlung der offene summe als "abgeschlossen" gilt und dann nicht mehr verändert werden kann, das urteil hier - sagt was anderes - dabei wird aber auch davon ausgegangen, das die summe noch nicht bezahlt ist :
Berichtigung der Nebenkostenabrechnung in Berufungsinstanz
Macht ein Vermieter gegen seinen Mieter nachzuzahlende Nebenkosten gerichtlich geltend und wendet der Mieter zu Recht ein, die Aufschlüsselung der einzelnen Positionen sei nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung auch noch in der Berufungsinstanz berichtigen bzw. ergänzen. Wird der Mieter daraufhin zur Nachzahlung verurteilt, hat der Vermieter die Kosten des Verfahrens zu tragen. Hierbei ist davon auszugehen, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen wäre, wenn ihm gleich eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorgelegt worden wäre.
Urteil des OLG Dresden vom 12.03.2002 5/23 U 2557/01 RdW 2002, 707