edy 15.03.2010 21:38
Hallo Sansuela.
ich kann so mit deiner Frage nichts anfangen.
Was meinst du genau damit?
lg
edy
Sansuela 16.03.2010 19:09
Guten Abend Edy,
Vormieter - Mindestlaufzeit 1 Jahr
Ich übernehme die Wohnung nach einem halben Jahr Mietzeit und möchte, dass eine ordentliche Abnahme im Beisein der Wohnungsverwaltung stattfindet.
So, als wenn die Wohnung ordentlich gekündigt würde, die Wohnung durch die Verwaltung zur Miete angeboten wird, die Verwaltung somit Verantwortung für Anbnahme und Übergabe trägt.
Entschuldige bitte und auch lg
Sansuela.
edy 16.03.2010 22:11
Hallo Sansuela,
Warum übernimmst du einen bestehenden
Vertrag?
Grund könnte doch nur die Miethöhe sein?
( oder hier die Restlaufzeit).
Ansonsten würde ich einen neuen MV
machen.
lg
edy
Sansuela 17.03.2010 07:29
Übernahme bestehender Vertrag wurde angeboten. Es gab noch mehr Bewerber. Ich bin die "Lärmgeschädigte" und wollte eigentlich nur schnell raus aus aus diesem.
Die Mietehöhe sekundär. Da die Wohnung jedeoch zwei sichtbare Mängel aufweist, unterschrieb ich den Vertrag, mit Hinweis auf diese und Bitte um ordentliche Abnahme, weil im Übernahmevertrag stand, dass ich für jegliche vor der Übernahme entstehenden Kosten und Mängel aufkommen müsste / könnte.
Mit Gruss, Sansuela
Sansuela 17.03.2010 07:36
Edy - ich muß kurz anmerken: Ich wollte alles schnell und unkompliziert erledigen und sicher dabei auch eine neue Wohnung haben, die mir gefällt. 12 Bewerbungen standen an. Ergo, schnelle Reaktion.
Sansuela 17.03.2010 07:52
Und ! Null negative Umzugserfahrung.
Küste Privathaus, Scheidung Mietwohnung und irre unkompliziert. Wohnungsbezug hier in L. auch ! unkompliziert ...
Ich mach mich los und beste Grüsse an den edy.