Gast
so wie ich das sehe wirst du wohl für ein weiteres Jahr Miete zahlen müssen.
Die beiden Aussagen im Mietvertrag sind ja widersprüchlich, und so wird bei der rechtlichen Einstufung der eigentliche Zweck der abweichenden Formulierungen herangezogen.
Auch wenn du bei einem anstehenden Rechtsstreit nicht -wie hier im Beitrag- sagst, dass du sicher gehen und mindestens 2 Jahre nicht gekündigt werden wolltest, wird vermutlich jeder verständige Mensch den Vertrag insgesamt so interpretieren, dass Mieter und Vermieter sich darauf geeinigt haben, dass der Mietvertrag zunächst über mindestens 2 Jahre läuft und danach in einen unbefristeten Mietvertrag übergeht.
Mal davon abgesehen, dass du ja ausdrücklich die 2 Jahre haben wolltest: wer soll den jetzt für deinen Fehler einstehen? Die Konsequenzen aus deiner Fehleinschätzung solltest du schon selber tragen!