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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe einen kleinen Raum angemietet weil ich mich als Heilpraktiker selbständig machen wollte. Leider sind keine Patienten gekommen und ich habe ein Jahr lang Miete für nichts bezahlt. Jetzt reichts mir bzw. ich bin Pleite und will aus dem Vertrag. Es ist ein Formularmietvetrag wo wir unter § 2 Mietzeit und Kündigung folgendes eingetragen haben: Das Mietverhältnis begint am "1.1.2004" und endet am "auf unbestimmte Zeit". In Anführungszeichen handschriftlich Eintragung. Da ich aber dem Vermieter (aufgrund von Infos des Vormieters) nicht getraut habe habe ich gebeten am Ende des Vertrages handschriftlich einzutragen, das das Mietverhältnis auf zwei Jahre läuft um nicht plötzlich vor die Tür gesetzt zu werden. Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass ich von meiner Seite her im Fall des Falles einen Vertrag auf unbestimmte Zeit habe und lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist beachten muß also jetzt schneller rauskommen kann.
Kann ich mich jetzt trotzdem auf die für mich günstigere, zunächst vereinbarte, unbestimmte Laufzeit berufen und mit gestzlicher frist kündigen oder habe ich ein Eigentor geschossen?
Vielen Dank und viele Grüße
F

1 Kommentar zu „Formularmietvetrag unklare Laufzeiten Alzheimer”

Gast Experte!

so wie ich das sehe wirst du wohl für ein weiteres Jahr Miete zahlen müssen.

Die beiden Aussagen im Mietvertrag sind ja widersprüchlich, und so wird bei der rechtlichen Einstufung der eigentliche Zweck der abweichenden Formulierungen herangezogen.

Auch wenn du bei einem anstehenden Rechtsstreit nicht -wie hier im Beitrag- sagst, dass du sicher gehen und mindestens 2 Jahre nicht gekündigt werden wolltest, wird vermutlich jeder verständige Mensch den Vertrag insgesamt so interpretieren, dass Mieter und Vermieter sich darauf geeinigt haben, dass der Mietvertrag zunächst über mindestens 2 Jahre läuft und danach in einen unbefristeten Mietvertrag übergeht.

Mal davon abgesehen, dass du ja ausdrücklich die 2 Jahre haben wolltest: wer soll den jetzt für deinen Fehler einstehen? Die Konsequenzen aus deiner Fehleinschätzung solltest du schon selber tragen!

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