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Hallo Forum,
letztens wurden in den Mietshäusern (auch bei mir) die elektronischen Heizkostenverteiler abgelesen und notiert. Diese Werte werden mit einem Bewertungsfaktor multipliziert. Ein Bewertungsfaktor scheint mir notwendig, da die Heizungen verschieden groß sind und daher versch. Heizleistungen bei gleichem Zählerstand erbracht worden sind. Der Faktor für die Küche z.b. ist 1.0x (80cm * 4 Schlitze) und für das Schlafzimmer 2.4x (1m * 6 Schlitze). Was fließt noch mit in die Berechnung des Bewertungsfaktors? Muss der Mieter die Berechnung des Bewertungsfaktor offenlegen?
mfg Bernd Stenmans